Mittwoch 10. Juni 2026

Sonderfälle und internationale Aspekte

59.   Was passiert mit der Obsorge bei Tod eines Elternteils?

Bei gemeinsamer Obsorge hat weiterhin der andere überlebende Elternteil die Obsorge und kann seiner Verpflichtung dem Kind gegenüber nachkommen. Bei Tod des alleine obsorgeberechtigten Elternteils geht die Obsorge kurzfristig auf die Kinder- und Jugendhilfe über. In weiterer Folge wird geprüft, ob die Obsorge im Rahmen eines Pflegschaftsverfahrens auf einen allfällig noch lebenden Elternteil übertragen werden kann.

 

60.   Wer übernimmt die Obsorge, wenn beide Eltern versterben?

Vorerst die Kinder- und Jugendhilfe, in weiterer Folge wird geprüft, ob ein Verwandter die Verantwortung übernehmen kann.

 

61.   Welche Regelungen gelten bei Patchwork-Familien?

Hier gelten die gleichen Regeln wie bei getrennt lebenden Eltern; es haben entweder die leiblichen Eltern die gemeinsame Obsorge oder ein Elternteil die alleinige Obsorge. Eine Adoption ist grundsätzlich möglich und würde zu einer Übertragung der Obsorge auf den adoptierenden Elternteil führen.

 

62.   Kann ein Elternteil ins Ausland ziehen und das Kind mitnehmen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bei gemeinsamer Obsorge ist hier aber Einvernehmen bezüglich des Umzuges mit dem Kind herzustellen. Sollte diese nicht möglich sein, so kann der umzugswillige Elternteil die Zustimmung des anderen gerichtlich ersetzen lassen. Bei alleiniger Obsorge besteht das Recht des nicht-obsorgeberechtigten Elternteils auf rechtzeitige Information und die Möglichkeit einer Äußerung.

 

63.   Was ist das Haager Kindesentführungsübereinkommen?

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 ist ein internationales Abkommen, das die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherstellen soll und das Ziel hat, das Obsorgerecht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zu bewahren. Es schützt so Kinder vor den schädlichen Folgen grenzüberschreitender Entführungen und stellt Verfahren bereit, um eine rasche Rückführung sicherzustellen.

 

64.   Wie wird Obsorge bei Auslandsaufenthalten geregelt?

Finden die Aufenthalte im Rahmen von Urlauben statt, die das Kind/die Kinder gemeinsam mit dem jeweils betreuenden Elternteil unternimmt, so sind diese Urlaube (so sie nicht mit dem hauptsächlich betreuenden Elternteil stattfinden) im Kontaktrecht zu regeln. Beim Grenzübertritt helfen oftmals Bestätigungen der gemeinsamen Obsorge bzw. die Bestätigung des alleine Obsorgeberechtigten Elternteils.

 

65.   Können Großeltern die Obsorge übernehmen?

Ja, die Großeltern können, wenn das Kindeswohl bei den leiblichen Eltern nicht sichergestellt ist.

 

66.   Welche Rechte haben Pflegeeltern?

Nachdem Pflegeeltern in der Regel mit der Obsorge betraut sind, haben sie während der Dauer der Pflegeelternschaft die vollumfänglichen Obsorgerechte.

 

67.   Welche Rolle spielt das Kinder- und Jugendhilfegesetz?

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (früher auch „Jugendamt“ genannt. So meint das KJHG in § 1 und 2:

 „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung; sie sind vor Gewalt und anderen Formen der Gefährdung ihres Wohls zu schützen. Die Förderung und der Schutz sind in erster Linie die Pflicht und das Recht der Eltern oder der sonst mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen. Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt die Eltern und die sonst mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen in ihrer Verantwortung; in jenen Fällen, in denen eine angemessene Pflege und Erziehung nicht gewährleistet ist, hat die Kinder- und Jugendhilfe für die entsprechende Förderung und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Die Kinder- und Jugendhilfe verfolgt das Ziel, dass Kinder und Jugendliche ihre Anlagen und Fähigkeiten frei entfalten können und sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln.

Kontaktstelle für Alleinerziehende
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1010 Wien

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