Dienstag 7. April 2026

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Anpassung der Coronaregeln

Wir ersuchen Sie, diese Maßnahmen bei den Besuchen der Gottesdienste zu berücksichtigen.

Aufgrund der aktuellen Vereinbarung zwischen der Regierung und den Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten ab kommendem Montag, 21. September, folgende Maßnahmen für öffentliche Gottesdienste verbindlich:

 

  • Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander hat mindestens einen Meter zu betragen (sofern es sich nicht um Angehörige desselben Haushaltes handelt oder die Vornahme einer religiösen Handlung eine Unterschreitung erfordert – etwa Taufe). Die maximale Anzahl der Mitfeiernden eines Gottesdienstes ergibt sich aus dieser Abstandsregel.
  • Eine gesetzliche HöchstteilnehmerInnenzahl ist nicht vorgesehen.
  • Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Der Gesang ist zu reduzieren.

 

Wir bitten und Ihr Verständnis und die Einhaltungen der Maßnahmen.