Aufgrund der aktuellen Vereinbarung zwischen der Regierung und den Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten ab kommendem Montag, 21. September, folgende Maßnahmen für öffentliche Gottesdienste verbindlich:
- Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander hat mindestens einen Meter zu betragen (sofern es sich nicht um Angehörige desselben Haushaltes handelt oder die Vornahme einer religiösen Handlung eine Unterschreitung erfordert – etwa Taufe). Die maximale Anzahl der Mitfeiernden eines Gottesdienstes ergibt sich aus dieser Abstandsregel.
- Eine gesetzliche HöchstteilnehmerInnenzahl ist nicht vorgesehen.
- Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Der Gesang ist zu reduzieren.
Wir bitten und Ihr Verständnis und die Einhaltungen der Maßnahmen.