Dienstag 7. April 2026

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gültig ab 22. November 2021

Lockdown - Infos Pfarrleben

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Ablauf des Pfarrlebens.

Liebe Pfarrgemeinden!


Die Bundesregierung hat ab Montag, 22.11.2021 einen bundesweiten Lockdown verkündet. Die österreichische Bischofskonferenz regelt in ihrer aktuellen Rahmenordnung die Feier der öffentlichen Gottesdienste und das Pfarrleben.

 

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
  • Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz („MNS“) tragen.
  • Alle Personen, die liturgische Dienste ausüben (MinistrantInnen, LektorInnen, KantorInnen; MessnerInnen...) müssen einen 3G-Nachweis vorlegen.
  • 2-m-Mindestabstand gilt für alle, die nicht im selben Haushalt leben.
  • Gemeindegesang muss stark reduziert werden.
  • Chorgesang wird ausgesetzt (ausgenommen maximal vier Solisten, vier Instrumentalisten – 2G-Nachweis erforderlich!).
  • Handkommunion ist dringend empfohlen.
  • Desinfizieren der Hände unmittelbar vor dem Beginn der Feier.
  • Jede Form von Zusammenkunft (Bibelkreis, Sakramentenvorbereitung, Pfarrcafé, etc.) in Präsenz ist ab Montag, 22.11.2021 untersagt.
  • Ausnahmen gibt es für berufliche Zusammenkünfte, die dann unter strengen Sicherheitsmaßnahmen (3G-Nachweis und FFP-Maske) stattfinden dürfen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind. (= Pfarrteamsitzungen, PGR, pfarrliche Gremien).

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der österreichischen Bischofskonferenz: www.bischofskonferenz.at

Euer Pfarrer Pater Nicholas Thenammakkal

 


 

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