Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben, in unserem Pfarrverband als Mitglied im Pfarrgemeinderatzu kandidieren.
"Mitglieder des PGR können nur Katholikinnen und Katholiken sein, die einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen, sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen und ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen." (PGO 4.1)