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Diözesane Richtlinien zur Corona-Pandemie
Die ab 16. April 2022 geltende Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste ist per 1. Juni 2022 ausgesetzt.
Ab einer Anzahl von 500 Personen ist ein Präventionskonzept für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Firmung, Erstkommunion, Trauung) verpflichtend.
Hier geht´s zu den Infomails des Generalvikars.