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Was ist ein Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem die großen Entwicklungslinien der Pfarre besprochen und festgelegt werden. Er ist Ausdruck einer Kirche, in der Frauen und Männer gemeinsam unter der Leitung des Pfarrers Verantwortung für die Aktivitäten der Pfarre übernehmen.
Aus dem Pfarrgemeinderat bilden sich weitere Gremien der Pfarre, die sie zu einer funktionierenden Organisation beitragen: das Pfarrleitungsteam, der
Vermögensverwaltungsrat, die Rechnungsprüfer.
Warum soll ich wählen?
Als Mitglied der Kirche haben Sie das Recht und die Möglichkeit, durch Wahl die Mitglieder im Pfarrgemeinderat mitzubestimmen. Dadurch können Sie sich an der Entwicklung der Pfarre beteiligen und der Pfarre eine Richtung geben.
Gleichzeitig geben Sie und die Gemeinde dem Pfarrgemeinderat und seinen Entscheidungen Rückhalt und Bestätigung.
Wer kann wählen?
Aktiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die vor dem Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen.
Wie kann ich wählen?
Sie suchen Ihre Pfarre, mit der Sie sich verbunden fühlen, am 7. März 2027 im Rahmen der dort veröffentlichten Wahlzeiten auf. Die Kandidatinnen und Kandidaten können Sie bereits im Vorfeld einsehen. Sind Sie am Wahltag verhindert, können Sie sich über alternative Wahlmöglichen (z.B. Briefwahl) in der Pfarre erkundigen. Kinder vor dem 16. Lebensjahr haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den Erziehungsberechtigten ausgeübt. Beide Erziehungsberechtigte vereinbaren, wer das Stimmrecht ausübt.




