Mittwoch 15. Juli 2026
Termine
Do.., 10. September 2026 19:00
Online: PGR-Wahl-Kickoff
Di.., 22. September 2026 10:00
Online: PGR-Wahl-Sprechstunde
Di.., 29. September 2026 19:00
Online: PGR-Wahl-Sprechstunde

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

organisieren

Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat und für Gemeindeausschuss

Was hat sich bei der Wahlordnung, die mit 1. September 2026 gilt, geändert?

Vollbild-Modus | PDF-Download

 

Die Wahlordnung basiert auf den langjährigen Erfahrungen in der Erzdiözese Wien. Eine Arbeitsgruppe hat Änderungen vorgeschlagen, die in den Pastoralen Vikariatsräten, im Priesterrat und in den weiteren diözesanen Gremien beraten wurden. Am 7. Juli hat Erzbischof Josef Grünwidl die Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte und Gemeindeausschüsse in Kraft gesetzt.

 

1. Briefwahl

Ab der Wahl 2027 muss jede Pfarre eine Briefwahl anbieten. Erfahrungen haben gezeigt, dass dadurch mehr Menschen wählen gehen. Dafür gibt es künftig keine „Fliegende Wahlkommission" mehr, die bisher Wählerinnen und Wähler zu Hause aufgesucht hat.

 

2. Kleine Pfarren

Mehr als 180 Pfarren unter 500 Katholikinnen und Katholiken können nun entscheiden, ob ihr Pfarrgemeinderat aus nur drei – statt bislang mindestens vier – gewählten Mitgliedern bestehen soll.

 

3. Teamwahl

In kleineren Pfarren (unter 1.500 Katholikinnen und Katholiken), die zu einem Pfarrverband gehören, oder für Teilgemeinden gibt es eine neue Möglichkeit: Der bisherige Pfarrgemeinderat stellt ein Team zusammen, das dann als Ganzes zur Wahl steht. Die Wählerinnen und Wähler können dieses Team entweder bestätigen oder ablehnen – allerdings müssen sie bei einer Ablehnung einen Grund angeben. Wird das Team abgelehnt, setzt der Pfarrverbandsrat ein anderes ein.

 

4. Echte Wahl

Bei einer Listenwahl müssen mehr als die Hälfte Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt sein, als es Plätze gibt – so bleibt eine echte Auswahl möglich. Falls das nicht klappt, gibt es automatisch das kombinierte Wahlmodell mit zusätzlichen freien Feldern, in die weitere Namen eingetragen werden können. Und eine Ersatzliste für nicht gewählte Personen wird es nicht mehr geben.

 

5. Wahlkommission

Die Wahlkommission kann künftig kleiner sein: Es reichen zwei Personen statt bisher drei.

 

Fragen an die Arbeitsgruppe?

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Das Projekt "Offene Kirchen" in der Erzdiözese Wien. 

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

E-Mail schreiben
Datenschutzerklärung
Barrierefreiheitserklärung
Darstellung: Standard - Mobil