Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat und für Gemeindeausschuss
Die Wahlordnung basiert auf den langjährigen Erfahrungen in der Erzdiözese Wien. Eine Arbeitsgruppe hat Änderungen vorgeschlagen, die in den Pastoralen Vikariatsräten, im Priesterrat und in den weiteren diözesanen Gremien beraten wurden. Am 7. Juli hat Erzbischof Josef Grünwidl die Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte und Gemeindeausschüsse in Kraft gesetzt.
1. Briefwahl
Ab der Wahl 2027 muss jede Pfarre eine Briefwahl anbieten. Erfahrungen haben gezeigt, dass dadurch mehr Menschen wählen gehen. Dafür gibt es künftig keine „Fliegende Wahlkommission" mehr, die bisher Wählerinnen und Wähler zu Hause aufgesucht hat.
2. Kleine Pfarren
Mehr als 180 Pfarren unter 500 Katholikinnen und Katholiken können nun entscheiden, ob ihr Pfarrgemeinderat aus nur drei – statt bislang mindestens vier – gewählten Mitgliedern bestehen soll.
3. Teamwahl
In kleineren Pfarren (unter 1.500 Katholikinnen und Katholiken), die zu einem Pfarrverband gehören, oder für Teilgemeinden gibt es eine neue Möglichkeit: Der bisherige Pfarrgemeinderat stellt ein Team zusammen, das dann als Ganzes zur Wahl steht. Die Wählerinnen und Wähler können dieses Team entweder bestätigen oder ablehnen – allerdings müssen sie bei einer Ablehnung einen Grund angeben. Wird das Team abgelehnt, setzt der Pfarrverbandsrat ein anderes ein.
4. Echte Wahl
Bei einer Listenwahl müssen mehr als die Hälfte Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt sein, als es Plätze gibt – so bleibt eine echte Auswahl möglich. Falls das nicht klappt, gibt es automatisch das kombinierte Wahlmodell mit zusätzlichen freien Feldern, in die weitere Namen eingetragen werden können. Und eine Ersatzliste für nicht gewählte Personen wird es nicht mehr geben.
5. Wahlkommission
Die Wahlkommission kann künftig kleiner sein: Es reichen zwei Personen statt bisher drei.
Fragen an die Arbeitsgruppe?




