Samstag 20. April 2024
Evangelium von heute Joh 6, 60-69 Aus dem heiligen Evangelium nach Johannes In jener...

Aus der Handreichung für den Ministrantendienst (Stand 4.9.2020)

 

Pfarrliche Überlegungen für die Organisation des Ministrantendienstes

Mittlerweile hat sich in vielen Pfarren der Ministrantendienst unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Abstand- und Hygienebestimmungen, sowie mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der Risikogruppe, schon eingespielt.

Folgende Überlegungen sind dennoch weiterhin sinnvoll nicht aus dem Blick zu verlieren:

Wie viele Plätze stehen insgesamt und – davon ausgehend – für die Ministrant/innen zur Verfügung?

Empfehlung: Zu bedenken ist die Möglichkeit der Einhaltung des Mindestabstands als Entscheidungskriterium. Dieser ist auch bei Wegen innerhalb des Kirchenraumes zu beachten.

 

Gibt es eine schriftliche Ministrant/innen-Einteilung?

Empfehlung: Eine Einteilung ist sinnvoll um die Anzahl der Ministrant/innen pro Feier zu regulieren und zu überlegen, wer idealerweise gemeinsam Dienst tut (z.B. Geschwisterkinder…). Eine schriftliche Einteilung hilft auch bei der Anwesenheitsnachverfolgung beim Auftreten einer Covid-19-Erkrankung unter der Feiergemeinde.

 

Ist der Willkommensdienst am Kircheneingang womöglich ein attraktiver ‚neuer Dienst‘?Empfehlung: Für den Willkommensdienst nur Ministrant/innen ab 16 Jahren und als Unterstützung für Erwachsene einsetzen. Eine Einschulung und die klare Erkennbarkeit des Willkommensdienstes können helfen.

 

Wer hilft normalerweise den Jüngeren beim An- und Ausziehen des Minigewandes?

Empfehlung: Hilfe beim Anziehen sollte nur durch Angehörige aus dem gleichen Haushalt passieren.

 

Wie werden die Ministrant/innen über die aktuellen Bestimmungen, Abläufe usw. informiert?

Empfehlung: Gemeinsame Proben & Informationszettel mit den gültigen Regelungen können hilfreich sein.

 

Wer betreut die Ministrant/innen vor dem Gottesdienst und steht für letzte Fragen / bsprachen zur Verfügung?

Empfehlung: Anwesenheit einer für die Ministrant/innen zuständigen Person als Ansprechperson bei jedem Gottesdienst ist sinnvoll.

 

Konkrete Hinweise & Empfehlungen für den Gottesdienstablauf & die Ministrantendienste

Für Ministrant/innen gilt bei der Ausübung ihres Dienstes prinzipiell der vorgeschriebene Abstand von einem Meter, welcher nur für kurzfristige liturgische Handlungen unterschritten werden darf.

Bei allen liturgischen Diensten im Verlauf eines Gottesdienstes muss deshalb weiterhin die Frage im Zentrum stehen: Sind diese unter Einhaltung des aktuellen Mindestabstands möglich, und wenn ja – wie?

Einige Überlegungen und Beispiele möchten Hilfe und Anregung bei der individuellen Umsetzung in der Pfarre sein.

 

Einzug/Auszug

  • Wenn der Einzug unter Einhaltung der Abstandsregeln nicht wie üblich passieren kann: Gibt es Alternativen?

  • Ein Einzug in 1er‑Reihe (Gänsemarsch) mit entsprechendem Abstand ist jedenfalls der 2er-Reihe zu bevorzugen

 

Dienst des Buchträgers (Librifer)

  • Dieser Dienst ermöglicht dem Vorsteher die Offizialgebete in der Orantenhaltung (mit ausgebreiteten Händen) zu sprechen. Da hier aber, vor allem von jüngeren Ministrant/innen, kein sinnvoller Abstand gehalten werden kann, empfehlen wir auf diesen Dienst weiterhin zu verzichten. Gerade beim Sprechen ohne ausreichende Distanz ist die Übertragungsgefahr durch Aerosole und Tröpfcheninfektion hoch.

 

Evangeliumsprozession / Dienst des Leuchterträgers (Zeroferar)

  • Ist der Leuchterdienst mit Abstand während der Prozession und des Evangeliums möglich, ist auf ein Stehen außerhalb der Sprechrichtung zu achten.
  • Wenn der Mindestabstand bei der Prozession und zum Ambo nicht sinnvoll eingehalten werden kann, kann man diesen Dienst weglassen oder entsprechende Alternativen überlegen.

 

Gabenbereitung

  • Werden die Gaben durch Ministrant/innen bereitet, sollte beim Hinzutreten zum Altar auf ausreichend Distanz zum Zelebranten geachtet werden.

  • Die Händewaschung (Lavabo) ist unter Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich. Dieser darf für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen jedoch unterschritten werden. Entscheidet man sich demnach für die Verrichtung der Händewaschung in der üblichen Form, sollte dabei allerdings auf die ausgesprochenen Gebetsworte verzichtet werden. Es ist auch möglich anstatt der üblichen Händewaschung nur das Desinfektionsmittel zu reichen.

  • Die Desinfektion der Hände der Ministrant/innen vor und nach der Gabenbereitung ist sinnvoll.

 

Eucharistisches Hochgebet

  • Beim Hinzutreten zum Altar zu Beginn des eucharistischen Hochgebetes ist auf den Mindestabstand zu achten.
  • Das Läuten bei der Wandlung muss in ausreichendem Abstand zum Altar und Priester erfolgen.

Kommunion

  • Um Wege bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann zu vermeiden, können die Ministrant/innen auf ihren Plätzen bleiben und dort die Kommunion empfangen.
  • Stellen sich die Ministrant/innen für den Kommunionempfang in einer Reihe auf, ist auch hier auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

 

Weitere Ministrantendienste: Kreuzträger und Weihrauch & Schiffchenträger (Crucifer, Thurifer & Navikular)

  • Ein Einhalten des Mindestabstandes beim Einlegen des Weihrauchs und der Übergabe des Weihrauchfasses an den Priester für die Inzens ist nicht möglich. Der Dienst kann jedoch durchgeführt werden, da eine kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes möglich ist.
  • Kreuz- und Leuchterträger/innen können meist nicht den 1-Meter-Mindestabstand zueinander einhaltend in der üblichen Form nebeneinander einziehen. Auch hier gilt deshalb: Einzug in Gänsemarschform ist zu bevorzugen.

 

Schlussbemerkung

Beim Durchdenken der eigenen pfarrlichen & räumlichen Situation bzw. liturgischen Traditionen im Gottesdienst fallen einem sicher noch andere zu bedenkende Punkte ein. Wir hoffen, mit dieser Handreichung hilfreiche Hinweise, Anregungen und Empfehlungen für den Ministrantendienst in dieser herausfordernden Zeit geben zu können.

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So., 28. Juli 2024 10:00
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