Laut Pfarrgemeinderatsordnung 2016 ist der Pfarrgemeinderat der Pastoralrat der Pfarrgemeinde.
Der Pfarrgemeinderat als Leitungsgremium berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt in einem Pastoralkonzept die pastoralen Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit im Rahmer der Aktualisierung des Pfarrprofils auf ihre Zielsetzung und Entwicklung.
Unser Vermögensverwaltungsrat
Laut Pfarrgemeinderatsordnung 2016 ist der Vermögensverwaltungsrat der Wirtschaftsrat der Pfarrgemeinde. Die Aufgaben sind:
Verwaltung des Kirchenvermögens, der Filialkirchen, des Pfarrheims und aller sonst im Eigentum der Pfarre befindlichen Gebäude und Liegenschaften, Besorgung der Bauangelegenheiten der Pfarrpfründe, Abschluss und Auflösung von Dienstverträgen mit Laiendienstnehmern, Erstellung und Beschluss des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses, Beschluss und Vollzug Bauangelegenheiten und Restaurierungsarbeiten, Antragstellung in allen Bauangelegenheiten an das Erzbischöfliche Bauamt und Durchführung der Maßnahmen, Auflage der Jahresrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) zur allgemeinen Einsichtnahme.
Unser Motto
Dieses APGE Logo begleitet uns nun schon seit 2010, seit dem Prozess APG 2010, den Diözesan-versammlungen, und den vielen Anregungen und Aktionen, die wir im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich in unserer Pfarre und mit der ganzen Pfarrgemeinde umzusetzen versuchen. Wichtig ist, dass wir Jesus und unseren Glauben an ihn in den Mittelpunkt stellen. Wir haben miteinander über unseren Glauben geredet, über unsere Ideen zu Kirche und über unsere Verantwortung in Kirche und Pfarre und haben so gegenseitiges Verständnis und Vertrauen aufgebaut. Und es ist uns mit Gottes Hilfe vieles gelungen, was wir anfangs gar nicht für möglich hielten, Wir sind noch auf dem Weg und bei weitem nicht perfekt, aber unser Logo erinnert uns immer wieder an
UNSERE AUFGABE
Zeuge sein, wo ich bin.
Kanzlei- und Sprechstunden
Mo, 17:00 - 19.00 und
Do, 9:00 - 12:00 Uhr (außer am 1. und 3. Donnerstag im Monat) oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer