Freitag 9. Januar 2026

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Eingerüsteter Turm
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20.12.2025
Kirchturmrenovierung Michelstetten

Spenden nun steuerlich absetzbar

Ab sofort besteht die Möglichkeit Ihre Spende für die Renovierung des Michelstettner Kirchturms als Sonderausgabe beim Steuerausgleich geltend zu machen.

Der Kirchturm ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden. Witterung und Alter haben dazu geführt, dass sich Steine, Verputz und alte Betonblomben lösen und zu Boden fallen – eine Gefahr, vor allem für Friedhofsbesucher. Nach sorgfältiger Absprache mit der Erzdiözese startete im Sommer 2025 die umfangreiche Turmrenovierung. Das Projekt ist arbeitsintensiv und kostenaufwendig: Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf rund 300.000 Euro. Dank der Unterstützung durch das Bundesdenkmalamt (49.550 Euro), das Land Niederösterreich (45.000 Euro) und die Erzdiözese Wien (80.000 Euro) kann ein großer Teil finanziert werden. Dennoch bleibt für die Pfarre Michelstetten ein Eigenanteil von rund 125.000 Euro – eine beachtliche Summe für eine Gemeinde mit nur etwa 300 Einwohnern.

 

Während der Arbeiten zeigte sich leider, dass auch der Turmhelm stärker beschädigt ist als angenommen. Zusätzliche Sanierungsmaßnahmen sind daher notwendig, um den Bestand dauerhaft zu sichern – und sie bedeuten wiederum Mehrkosten von etwa 50.000 Euro für die Pfarre. Trotz aller Sorgen ist uns wichtig, die Steinsichtigkeit zu erhalten und den Turm so zu restaurieren, dass für viele Jahre keine weiteren Arbeiten notwendig sind.

 

Unsere Bitte: helft mit, damit der Turm wieder strahlt - ab sofort steuerliche Begünstigung möglich!

 

Über das Bundesdenkmalamt wurde ein eigenes Spendenkonto eingerichtet, um die steuerliche Begünstigung zu ermöglichen:

 

  • Spenden natürlicher Personen, die in der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Sonderausgabe berücksichtigt werden sollen, werden seitens des Bundesdenkmalamtes direkt an das Finanzamt gemeldet, Ihrerseits bedarf es diesbezüglich keiner Veranlassung. Die dazu notwendigen persönlichen Daten wie Vorname, Zuname (wie im Meldezettel angeführt) und das Geburtsdatum sind im Rahmen der Überweisung bekanntzugeben. Hierfür sind eigene Zahlungsanweisungen (sog. „Spendenerlagscheine“) erhältlich bzw. sind die Daten bei Online-Überweisungen, neben dem Aktionscode, im Verwendungszweck bekanntzugeben.
  • Spenden juristischer Personen, die derenseits steuerrechtlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, werden seitens des Bundesdenkmalamtes auf Ansuchen bestätigt. Diesbezügliche Ansuchen sind an spenden@bda.gv.at zu richten.
Folgendes Empfängerkonto des Bundesdenkmalamtes ist für die Spendenaktion zu verwenden:
IBAN: AT07 0100 0000 0503 1050
  • Konto lautet auf: Bundesdenkmalamt 1010 Wien
  • Der Aktionscode für die Spendenaktion in Michelstetten lautet: A548 - Bei der Online-Überweisungen bitte im Verwendungszweck anführen!