In der Erzdiözese Wien wurden im Rahmen der Wiener Diözesansynode mit 1. Jänner 1971 Pfarrgemeinderäte eingeführt, der "den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt, die Fragen des pfarrlichen Lebens berät und entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt" (WDBl 1971/1).
Ordnungen
Die Ordnungen (2021) gelten mit Ausnahme der Wahlordnung, die bereits mit 1. September 2021 gilt, ab dem Tag der PGR-Wahl am 20. März 2022.
Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.
Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.
Synodaler Prozess 2021-2024
Pfarrgemeinderäte sind gelebte Synodalität. Wie Kirche in ihrer Gesamtheit Gemeinschaft, Partizipation und Mission lebt, wird weltweit in einem synodalen Prozess erarbeitet.