Sonntag 28. April 2024

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

Seelsorgeraum

Schritte auf dem Weg zum Seelsorgeraum

Das Projekt zur Bildung eines Seelsorgeraums dauert in der Regel zwei bis vier Monate und wird vom Team für Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung begleitet.

  • Die Pfarrgemeinderäte stellen den Antrag zur Errichtung eines Seelsorgeraums mit einem Stichtag bzw. der Bischofsvikar schlägt den Seelsorgeraum vor und bittet die Pfarrgemeinderäte um ihre Stellungnahme.
  • Der Bischofsvikar erteilt für diesen Prozess einen Projektauftrag.
  • Der Leiter des Seelsorgeraums wird vom Erzbischof festgelegt.
  • Ein Name für den Seelsorgeraum wird dem Erzbischof unter Einhaltung der Richtlinien vorgeschlagen. 
  • Der Bischofsvikar bestätigt den Pfarrgemeinderäten schriftlich den geplanten Seelsorgeraum.
  • Der Seelsorgeraum wird per Dekret durch den Erzbischof gebildet.

 

Das Projekt umfasst folgende Teile:

 

1. Pastoral (vgl. Hirtenbrief 2015)

  • Förderung und Etablierung des persönlichen Austausches über das Wort Gottes
  • Die Pfarrgemeinderäte einigen sich auf Namensvorschläge (vgl. Richtlinien) und eine Geschäftsadresse für den Seelsorgeraum.
  • Die gemeinsame Arbeit an pastoralen Vereinbarungen im Sinne eines Pastoralkonzepts (Gottesdienstordnung, Liturgie und Sakramentenpastoral, Verkündigung, Förderung des geistlichen Lebens, Mission/Jüngerschaft, Caritas/Diakonie, Öffentlichkeitsarbeit)

Das Pastoralteam trifft sich mit den stellvertretenden Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte.

 

2. Verwaltung

 

Die gemeinsame Arbeit an organisatorische Vereinbarungen (Gebäudenutzung, Bürostandorte und Besetzung, Verteilungsschlüssel für gemeinsame Kosten) startet.

 

3. Pastoralteam

 

Das Pastoralteam konstituiert sich und eine Arbeitsvereinbarung wird dem Bischofsvikar zur Bestätigung vorgelegt und der Bischofsvikar wird über die geplanten Punkte der Zusammenarbeit informiert.

 

4. Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Pfarren und die Bevölkerung werden intensiv über das Projekt Seelsorgeraum informiert.

 

 

Unterstützung durch das Team für Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Synodaler Prozess 2021-2024

Pfarrgemeinderäte sind gelebte Synodalität. Wie Kirche in ihrer Gesamtheit Gemeinschaft, Partizipation und Mission lebt, wird weltweit in einem synodalen Prozess erarbeitet.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
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1010 Wien

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