
zur Wahl gehen
Die genauen Wahlzeiten und Wahlorte für die Stimmenabgabe werden spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag verlautbart. Die Anmeldung zu einer Briefwahl ist bis längsten bis XY unter folgender E-Mail-Adresse möglich: name@katholischekirche.at. Das Rücksendekuvert muss bis zur letzten Wahlzeit der Pfarre per Post, persönlich oder durch eine andere Person
eingelangt sein.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die vor dem diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben, am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren unter sich, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.




