Liturgische Kommission der Erzdiözese Wien
Der Erzbischof ist für die Liturgie und für die pastoralen Vorgänge in seiner Diözese letzt verantwortlich.
(II. Vatikanum, SC 43f)
- Deshalb braucht es Gremien, die dem Bischof in seiner Sorge um die Grundaufträge der Kirche und zur Erfüllung seiner Verantwortlichkeit beratend zur Seite stehen.
- ... die positive Erfahrungen und Initiativen, die Fragestellungen und Nöte, die durch ein Gremium an den Bischof herangetragen werden, damit es zu einer theologisch vertretbaren und lebensgemäßen Entscheidungsfindung kommt, ohne dabei das Ganze der Weltkirche ... zu vernachlässigen.
Zum Nachlesen das Statut der Liturgischen Kommission der Erzdiözese Wien.
Die Liturgische Kommission | ||||||
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Veröffentlichungen der Liturgischen Kommission | ||||||
Leitlinien zur Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes der Erzdiözese Wien Die Wiener Richtlinien und die Arbeit des Altarbeirates Richtlinien für die Neugestaltung eines Altarraumes Das Wiener Manuale für die BEGRÄBNISFEIER Leitlinien für die Vorbereitung und Leitung von Begräbnissen in der ED Wien |
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Das II. Vatikanum über die die Aufgaben der Liturgischen Kommission | ||||||
SC 44. Es ist zweckmäßig, daß die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2 zuständige kirchliche Autorität eine Liturgische Kommission einrichtet, die Fachleute für Liturgiewissenschaft, Kirchenmusik, sakrale Kunst und Seelsorgsfragen zur Unterstützung heranziehen möge. Dieser Kommission soll im Rahmen des Möglichen ein Pastoralliturgisches Institut zur Seite stehen, das sich aus sachverständigen Mitgliedern, gegebenenfalls auch Laien, zusammensetzt. Sache dieser Kommission wird es sein, unter Führung der obengenannten kirchlichen Autorität des jeweiligen Gebietes die pastoralliturgische Bewegung in dem betreffenden Raum zu leiten und die Studien und nötigen Experimente zu fördern, wenn immer es um Anpassungen geht, die dem Apostolischen Stuhl vorzulegen sind.
SC 45. Im gleichen Sinn sollen die einzelnen Bistümer eine Liturgische Kommission haben, um unter Leitung des Bischofs die Liturgische Bewegung zu fördern. Es kann manchmal förderlich sein, wenn mehrere Bistümer eine einzige Kommission gründen, die durch gemeinsame Beratung die liturgische Sache vorantreibt. |