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Pastoralamt der Erzdiözese Wien
Sie besitzen die ordentliche Vollzugsgewalt in ihrem Vikariat und üben das Amt im Namen des Erzbischofs aus.
Sie haben die Pflicht, dem Diözesanbischof regelmäßig über ihre Tätigkeit zu berichten und sie dürfen nicht gegen den Willen und die Absicht des Diözesanbischofs handeln. Sie bedienen sich dazu der Administration des Erzbischöflichen Ordinariates.
Das Amt des Bischofsvikars ist ein Dienst an der Diözese, den Mitbrüdern und den Gläubigen und soll im Geiste echter Brüderlichkeit und gegenseitigen Vertrauens ausgeübt werden.
Seine Aufgaben sind vorherrschend pastorale und können im Einzelnen folgendermaßen umschrieben werden (ohne dass damit eine vollständige Aufzählung gegeben wäre):
Erhebung und Beobachtung der religiösen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vikariates.
Erarbeitung und Sorge für die Verwirklichung eines Pastoralplanes für das Vikariat im Rahmen der gesamtdiözesanen Planung.
Sorge um die Besetzung der Dienstposten der pastoralen Mitarbeiter im Vikariat (Priester, Diakone und Laien) im Einvernehmen mit dem Generalvikar bzw. den zuständigen diözesanen Gremien.
Sorge für die theologische, pastorale und gesellschaftspolitische Weiterbildung der Priester, Diakone und Laienmitarbeiter.
Planung und Leitung der seelsorglichen Aktivitäten, die nicht von Pfarre oder Dekanat allein bewältigt werden können.
Kontakt mit den politischen Behörden und öffentlichen Stellen des Vikariates.
Die Bischöflichen Vikare sind Mitglieder im Bischofsrat, Priesterrat, Diözesanen Pastoralrat und Wirtschaftsrat. Sie führen den Vorsitz im Pastoralen Vikariatsrat und in der Dechantenkonferenz.
Sie visitieren die Dechanten im Vikariat in deren Funktion als Dechant und Pfarrer.
Der Bischofsvikar wird auch vom Vikariatssekretär und seinen Sekretärinen in der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben unterstützt.