Die Suche nach geeigneten Kandidaten für das Bischofsamt ist ein sorgfältig organisierter Prozess, der sich über viele Ebenen erstreckt. Dabei geht es nicht nur um fachliche Qualifikation, sondern auch um geistliche Reife und pastorale Erfahrung.
Zunächst beginnt alles mit einer diskreten Informationssammlung. Die päpstlichen Botschafter – sogenannte Nuntien – beobachten das kirchliche Leben in den Ländern, in denen sie tätig sind. Sie halten Ausschau nach Priestern, die sich durch besondere Eigenschaften auszeichnen: Sie sollen der katholischen Lehre treu sein, ein vorbildliches priesterliches Leben führen, als gute Seelsorger gelten und über eine solide theologische Bildung verfügen. Aus diesen Beobachtungen entsteht ein Kandidatenpool, der regelmäßig aktualisiert wird. Ein Kandidat für das Bischofsamt soll mindestens 35 Jahre alt und seit 5 Jahren Priester sein.
Wenn in einer Diözese ein Bischof neu ernannt werden muss, erstellt der Nuntius eine Liste mit drei besonders geeigneten Kandidaten – eine sogenannte Terna. Diese wird an das zuständige Dikasterium im Vatikan weitergeleitet, wo die Vorschläge geprüft und bewertet werden. Der Papst trifft schließlich die Entscheidung und ernennt den neuen Bischof.
In einigen Diözesen haben sich historische Wahlrechte erhalten, die dem örtlichen Domkapitel – einem Gremium aus erfahrenen Priestern – ein Mitspracherecht einräumen. Dazu gehören:
In den Schweizer Diözesen Sankt Gallen und Basel verfügen die Domkapitel über das umfassendste Wahlrecht: Sie wählen den Bischof aus einer von ihnen erstellten Sechs-Kandidaten-Liste, und der Papst bestätigt anschließend den Gewählten.
In diesen Diözesen erhält das Domkapitel ebenfalls eine Terna mit drei Kandidaten. Aus dieser Liste wählt es den neuen Diözesanbischof. Die Wahl muss anschließend vom Papst bestätigt werden, bevor der Gewählte sein Amt antreten kann.
Bis ins frühe 20. Jahrhundert hatten weltliche Herrscher – insbesondere Monarchen – großen Einfluss auf die Besetzung von Bischofsämtern. Sie wollten oft ihre eigenen Kandidaten durchsetzen. Mit dem Ende der europäischen Monarchien nach dem Ersten Weltkrieg entfiel dieses Interesse. Daraufhin wurde im Kirchenrecht von 1917 festgelegt, dass die Ernennung von Bischöfen ausschließlich einer innerkirchlichen Angelegenheit ist.
Diese Regelung stärkt die Einheit der Kirche und des weltweiten Bischofskollegiums. Der Papst symbolisiert dabei die Verbindung aller Ortskirchen zur universalen Kirche und sorgt dafür, dass die Lehre und das pastorale Handeln weltweit in Einklang stehen.