Freitag 29. März 2024

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Vorbesprechung Visitation

Pfarrfriedhof Gnadendorf

 

Der Friedhof rund um die Kirche Gnadendorf ist im Eigentum der Pfarre.

 

Die Grabfläche ist Eigentum der Pfarre. Durch die Grabeinlösung wird ein Benützungsrecht erworben. Die Rechte und Pflichten des Nutzungsberechtigten sind in der Friedhofsordnung sowie in der Friedhofsgebührenordnung geregelt.

 

Das Grabbauwerk und die Grabausstattung sind für die Dauer der bezahlten Grabeinlösung Eigentum des Benützungsberechtigten. Wird eine Grabeinlösung nicht mehr verlängert, hat der Benützungsberechtigte das Grabbauwerk und die Grabausstattung zu entfernen.

 

Grabstellen werden nur gemietet und sind von den Benützungsberechtigten zu pflegen und in Stand zu halten. Vor allem ist die Standsicherheit der Grabsteine regelmäßig zu überprüfen. Bei Unfällen durch umfallende Grabsteine haften die Benützungsberechtigten.

 

Aktuelle Periode:

 

Grabgebühren 2021-2030

Der Vermögensverwaltungsrat hat am 11. Oktober 2021 die Beiträge fixiert. Folgende Beiträge für die Periode 2021 - 2030 wurden festgesetzt:

 

  • Einzelgrab (Beerdigung bis zu 2 Leichen) 150 Euro = 15 Euro/Jahr
  • Doppelgrab (Beerdigung von mehr als 2 Leichen)  220 Euro = 22 Euro/Jahr
  • Einzelgruft (Beerdigung bis zu 2 Leichen) 360 Euro = 36 Euro/Jahr
  • Doppelgruft (Beerdigung von mehr als 2 Leichen) 500 Euro = 50 Euro/Jahr
  • Kindergrab 50 Euro = 5 Euro/Jahr

Bei Änderung von Grabdenkmäler

  • Grabstein 60 Euro
  • Deckel 75 Euro
  • Einfassung 45 Euro
  • Holzkreuz 30 Euro

Diese Gebührenordnung wurde von der Erzdiözese Wien am 31. Jänner 2022 bewilligt und trat sofort in Kraft.

 

Infobrief Grabgebühren 2021-2030 als PDF downloaden

Formular Auflösung Grabstelle

Auflassung Grabstelle - Mitteilungsformular

Wird eine Grabeinlösung nicht mehr verlängert, hat der Benützungsberechtigte das Grabbauwerk und die Grabausstattung gemäß der diözesanen Friedhofsordnung zu entfernen. Die Grabstelle ist in eingeebneten Zustand an die Friedhofsverwaltung zu übergeben.

 

Formular Auflösung Grabstelle

Diözesane Friedhofsordnung
Friedhofsordnung der Erzdiözese Wien für Pfarrfriedhöfe

Beantragung einer Grabstelle

Antragsformular für eine neue Grabstelle

 

Vorperioden:

 

Grabgebühren 2011-2020

Der Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2010 folgende Beiträge für die kommenden Periode von 2011-2020 festgesetzt:

  • Einzelgrab 120 Euro = 12 Euro/Jahr
  • Doppelgrab 180 Euro = 18 Euro/Jahr
  • Einzelgruft 300 Euro = 30 Euro/Jahr
  • Doppelgruft 400 Euro = 40 Euro/Jahr
  • Kindergrab 45 Euro = 4,50 Euro/Jahr

Bei Änderung von Grabdenkmäler

  • Grabstein 60 Euro
  • Deckel 75 Euro
  • Einfassung 45 Euro
  • Holzkreuz 30 Euro

Diese Gebührenordnung wurde von der Erzdiözese Wien am 10. Jänner 2011 bewilligt und trat sofort in Kraft.

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„Der Friede ist ein Geschenk Gottes, erfordert aber auch unseren Einsatz. Seien wir Menschen des Friedens - im Gebet und in der Tat!“
Papst Franziskus
Pfarrverband Minoriten Weinviertel
Kircheng. 6
2151 Asparn an der Zaya

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