Familien sollen ihr Familienstimmrecht im Rahmen der Pfarrgemeinderatswahl nützen, und in möglichst jeder Pfarre soll es eine eigene Ansprechperson für Familien geben: Den gemeinsamen Appell, "Familien und Kindern eine Stimme zu geben", haben der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) und das "Forum Beziehung, Ehe und Familie" der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ) im Vorfeld der PGR-Wahl am Freitag, 13. Jänner 2017 formuliert.
Für die beiden Familienvertreter Alfred Trendl bzw. Norbert Thanhoffer ist die katholische Kirche eine Vorreiterin bei der Familien-Einbindung: "Wir freuen uns sehr, dass es in mittlerweile sieben Diözesen möglich ist, das Familienstimmrecht anzuwenden", darunter erstmals in Vorarlberg, hieß es in einer Aussendung am Wochenende.
19. März 2017 werden österreichweit die Pfarrgemeinderäte und -rätinnen gewählt. Mehr als 4,5 Millionen wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken haben damit die Möglichkeit, eine Funktion in ihrer Pfarrgemeinde zu übernehmen bzw. geeigneten Kandidaten ihr Vertrauen auszusprechen. "Ich appelliere an Christinnen und Christen, diese Chance auch zu nutzen", sagte KFÖ-Präsident Trendl. KAÖ-Vizepräsident und Forums-Vorsitzender Thanhoffer wünscht sich "Menschen, denen das Thema Beziehung, Ehe und Familie ein Anliegen ist und die sich dafür im Pfarrgemeinderat engagieren."
Beide regten an, im Pfarrgemeinderat Mitverantwortung zu übernehmen. Dem Thema Familie komme innerhalb der Kirche eine besondere Rolle zu, verwiesen Thanhoffer und Trendl auf Papst Franziskus. Dieser hatte in seinem päpstlichen Schreiben "Amoris laetitia" das Wohl der Familie als "entscheidend für die Zukunft der Welt und der Kirche" bezeichnet und für einen klaren Blick auf deren Lebenswirklichkeit plädiert.
Junge Menschen und Familien würden von der Politik oft zu wenig wahrgenommen, "man denke nur an die fehlende Valorisierung der Familienleistungen oder des Kinderbetreuungsgeldes", kritisierte Trendl. Umso erfreulicher sei es, dass die Kirche Kinder und Jugendliche aktiv in das Leben der Pfarrgemeinde einbinde "und Kindern eine Stimme gibt", ergänzte Thanhoffer.
Wahlberechtigt sind bei der PGR-Wahl (Motto "Ich bin da.für") alle gefirmten Katholiken eines Pfarrgebiets, die am 19. März das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kinder haben bereits vor Erreichung der Wahlberechtigung eine Stimme, ausgeübt wird das Stimmrecht von einem erziehungsberechtigten Elternteil.