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Weihbischof Franz Scharl
Elisabeth Fürst / Weihbischof Franz Scharl
01.12.2025

Der Bischof

„Wo der Bischof ist, da ist die Kirche“ – dieser Grundsatz galt bereits in der frühen Kirche und wurde durch die Kirchenkonstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils erneut zentral.

Der Bischof steht durch seine Weihe in der Nachfolge der Apostel; man spricht von der apostolischen Sukzession. Damit ist gemeint, dass seit den Anfängen der Kirche jeder Bischof von einem anderen geweiht wurde.

 

Irenäus von Lyon (+202) beschreibt dieses Prinzip als zuverlässige Weitergabe der Lehre durch eine persönliche, ununterbrochene Kette – ein Verständnis, das in ähnlicher Form auch im rabbinischen Judentum existiert. Er bezeugt, die Lehren Christi von Polykarp empfangen zu haben, einem Bischof des ersten Jahrhunderts, der wiederum direkten Kontakt mit dem Apostel Johannes und anderen Augenzeugen des Herrn hatte. Diese treu bewahrte Tradition sichert die Authentizität der Lehre gegenüber Irrlehren und begründet ihre Autorität. Auch die altorientalischen und orthodoxen Kirchen teilen dieses Verständnis. Ein wesentlicher Unterschied zu den Kirchen der Reformation besteht darin, dass sie das Prinzip der apostolischen Sukzession und des sakramentalen Weiheamtes nicht kennen.

 

Bedeutender Dienst

Kein Dienst in der Kirche ist sakramental bedeutender als das Bischofsamt. Dennoch ist die katholische Kirche kein loser Verband von Ortskirchen. Die Bischöfe bilden ein weltweites Kollegium, an dessen Spitze der Bischof von Rom – der Papst – als Nachfolger des Apostels Petrus steht. Dies zeigt sich bereits darin, dass kein Bischof ohne päpstliche Ernennung oder Zustimmung rechtmäßig geweiht werden kann. Noch deutlicher wird dies durch die Tatsache, dass jeder Bischof auch im Dienst der Weltkirche steht.

 

Bischofskonferenz

Er ist Mitglied einer Bischofskonferenz, reist alle fünf Jahre zum sogenannten Ad-Limina-Besuch nach Rom, um Rechenschaft über seinen Dienst abzulegen und sich mit dem Papst sowie den Leitern der Dikasterien auszutauschen. Seine Zugehörigkeit zum Bischofskollegium zeigt sich besonders bei kontinentalen oder weltkirchlichen Synoden oder Konzilien. Mitunter beruft ihn der Papst zur Mitarbeit an der römischen Kurie – fallweise oder dauerhaft. Diese weltkirchliche Verankerung verdeutlicht, dass in jeder Ortskirche die ganze Kirche gegenwärtig ist und die Kirche als Gemeinschaft aller Ortskirchen besteht.

 

Wirkungsort des Bischofs

Sein eigentlicher Wirkungsort ist jedoch die Diözese. Dort übt er die oberste Weihe-, Verwaltungs- und Gerichtsgewalt aus und wird als „Oberhirte“ bezeichnet. Laut Kirchenrecht soll er sich nicht länger als vier Wochen außerhalb seiner Diözese aufhalten. Er steht der Eucharistie vor, wählt Männer für das Priester- oder Diakonenamt aus und spendet ihnen die Weihe. Er kann Priestern die Vollmacht zur Spendung des Bußsakraments erteilen oder entziehen. Die Priester feiern in seinem Auftrag und in Gemeinschaft mit ihm die Eucharistie und spenden die Sakramente. Manche betraut er mit der Leitung von Pfarren, andere mit seelsorglichen Aufgaben in verschiedenen Bereichen der Diözese. Sie bilden mit ihm das so genannte Presbyterium der Diözese.

 

Weihen in der Diözese

Diakone beauftragt er mit seelsorglichen und caritativen Diensten in Gemeinden oder anderen kirchlichen Einrichtungen. Er weiht die heiligen Öle für die Sakramente und ist der ordentliche Spender der Firmung. Er ordnet die Seelsorge, besucht regelmäßig Pfarren und andere Orte kirchlichen Lebens. Das Ziel dabei ist immer, den Menschen die Teilnahme am Gottesdienst und am kirchlichen Leben zu ermöglichen. Er weiht Kirchen und Altäre, kann aber gleichzeitig nicht mehr zum Gottesdienst gebrauchte Kirchen profanieren. Ist eine Diözese groß, kann er sie in überschaubare Regionen (Vikariate) einteilen, den Papst um Auxiliarbischöfe (Weihbischöfe) bitten, die dann auf jeden Fall als Bischofsvikare entweder für Seelsorgeräume oder für bestimmte Bereiche der Seelsorge fungieren und den Bischof in seinen sakramentalen und seelsorglichen Aufgaben unterstützen.

 

Team auswählen

Den Mitarbeiterstab wählt er selbst, mit dem Generalvikar an der Spitze. Als oberster Richter in kirchlichen Belangen kann er sich durch einen Gerichtsvikar vertreten lassen. Er trägt die Letztverantwortung in ökonomischen Fragen und führt den Vorsitz in zahlreichen diözesanen Gremien. Innerhalb der Bischofskonferenz übernimmt er thematische Aufgaben.

 

Ein Bischof ist nach kirchlichem Recht verpflichtet, mit Vollendung seines 75. Lebensjahres dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. Der Papst kann diesen Rücktritt annehmen oder den Bischof bis auf Weiteres im Amt bestätigen. Aus schwerwiegenden Gründen kann ein Bischof den Rücktritt allerdings auch früher anbieten oder vom Papst entpflichtet werden. Er bleibt dann emeritierter Bischof, allerdings ohne Verpflichtungen und Privilegien eines amtierenden Bischofs.