Solche Kapitel, als Versammlung von dort ansässigen Priestern, kann es auch an anderen Kirchen geben. So wurde 1365 an der Wiener Stephanskirche ein Kapitel gegründet. Als 1480 die Diözese Wien errichtet wurde und die Stephanskirche zum Dom wurde, wurde ihr Kapitel zum Domkapitel. Am 16. März feiert es seinen 650. Geburtstag.
Heute umfasst das Domkapitel zu St.Stephan zwölf vom Erzbischof ernannte Mitglieder (Kapitulare), denen die Sorge um den Dom und dessen Verwaltung anvertraut ist. Das Kapitel wählt aus seiner Mitte jeweils für fünf Jahre den Domdekan (er leitet das Kapitel) und den Domkustos (er ist oberster Kirchenverwalter und damit auch Vorgesetzter der rund 75 Angestellten des Stephansdoms). Den Ehrenvorsitz im Kapitel hat der Dompropst – er ist der am längsten dienende Kapitular.
Ein Domkapitel ist auch ein gewisses Gegengewicht zum Bischof. In Wien muss der Erzbischof vor wichtigen vermögensrechtlichen Entscheidungen die Meinung des Domkapitels einholen.
Und wenn das Amt des Bischofs unbesetzt ist (weil er im Amt gestorbenist, abgesetzt wurde oder abgedankt hat), wählt das Domkapitel einen vorübergehenden Diözesanverwalter. In Graz ist das erst vor wenigen Tagen geschehen.
An neuen Bischofssitzen werden in der Regel keine Domkapitel mehr errichtet. So haben die Dome in Innsbruck und Feldkirch kein Kapitel.