Samstag 21. Februar 2026

Schnellsuche auf der Website

Zeichnung Generalvikar
Der Sonntag, Markus Szyszkowitz / Zeichnung Generalvikar
16.12.2025
Kirchenlexikon

Was ist ein Generalvikar?

Der Generalvikar ist kein General, aber ein Stellvertreter (genau das heißt „Vicarius“ auf Latein). Ein Diözesanbischof setzt ihn für die Verwaltung der Diözese als seinen generellen Stellvertreter ein.

Der Generalvikar kann in den meisten Amtsgeschäften selber entscheiden. Nur das Erlassen von Diözesangesetzen und das Richteramt sind immer Angelegenheiten des Bischofs.

 

Bei manchen anderen wichtigen Aufgaben, etwa der Bestellung eines Pfarrers, bedarf es einer ausdrücklichen Erlaubnis des Bischofs, dass der Generalvikar statt ihm tätig werden kann. Der Generalvikar hat somit große Gestaltungsmacht (etwa wie ein CEO einer Diözese). Das Kirchenrecht verbietet ihm aber, etwas gegen den Willen oder die Absicht des Bischofs zu tun, der die oberste Verantwortung hat.

 

Weil der Generalvikar eine besondere Vertrauensstellung gegenüber dem Bischof hat, kann ihn der Bischof jederzeit aus dem Amt entlassen. Der Generalvikar muss ein Priester – und darf mit dem Bischof nicht nahe verwandet – sein. In der Erzdiözese Wien ist Nikolaus Krasa seit 2011 Generalvikar.

 

Auch in Ordensgemeinschaften gibt es den Generalvikar als Stellvertreter des Generaloberen.

Bild zum Download

Zeichnung Generalvikar

Die Rechte an den Grafiken „Das kleine Kirchenlexikon“ liegen bei der Erzdiözese Wien.
Mit der Kennzeichung © Erzdiözese Wien/Markus Szyszkowitz sind sie nur zur Verwendung in Pfarrmedien freigegeben.

Alle Zeichnungen von Markus Szyszkowitz www.artoons.at

Kirchenlexikon
Bild Download

Mehr erfahren
Kirchenlexikon