
Die Rolle des Diözesanökonom ist im Kirchenrecht klar definiert und bildet eine zentrale Säule einer transparenten und ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung der Kirche.
Das katholische Kirchenrecht bezeichnet jene Person als Ökonom, die für die Verwaltung des kirchlichen Vermögens verantwortlich ist. Für die Diözese normiert der Codex Iuris Canonici (CIC), can. 494, dass der Bischof „einen Ökonomen zu ernennen hat, der in wirtschaftlichen Fragen erfahren ist und sich besonders durch Rechtschaffenheit auszeichnet“. Der Ernennung hat die Anhörung des Konsultorenkollegiums und des Vermögensverwaltungsrates vorauszugehen. Das Kirchenrecht verpflichtet den Ökonomen, staatliches Recht zu beachten sowie eine wirtschaftlich effiziente und transparente Vermögensverwaltung sicherzustellen. Dadurch werden kircheninterne Vorgaben und rechtliche Anforderungen des Staates miteinander harmonisiert.
Die Aufgaben des Diözesanökonoms sind vielfältig und umfassen operative wie strategische Verantwortung:
1. Verwaltung des Diözesanvermögens
Gemäß Haushaltsplan des Vermögensverwaltungsrates verwaltet der Ökonom das Vermögen der Diözese und tätigt Ausgaben, die vom Bischof oder Beauftragten rechtmäßig angeordnet wurden.
2. Erstellung und Überwachung von Budgets
Er bereitet die jährlichen Wirtschaftspläne vor und wirkt an ihrer Umsetzung mit. Gemeinsam mit dem Diözesanvermögensverwaltungsrat stellt er sicher, dass Einnahmen – z. B. Pflichtbeiträge, Steuern oder Gebühren – verantwortungsvoll und zweckgebunden eingesetzt werden.
3. Berichtspflichten und Transparenz
Der Ökonom ist verpflichtet, dem Bischof jährlich einen ausführlichen Wirtschaftsbericht vorzulegen, wodurch Transparenz und Kontrolle strukturell sichergestellt werden.
4. Wirtschaftliche Beratung des Bischofs
Obwohl der Bischof letztlich die oberste Verantwortung für das kirchliche Vermögen trägt, berät ihn der Ökonom in allen wirtschaftlichen Fragen und unterstützt Entscheidungen durch fachliche Expertise.
5. Sicherstellung von Rechtmäßigkeit
Der Ökonom achtet streng auf die Einhaltung kirchenrechtlicher Vorgaben wie jener zu Vermögensverwaltung, Genehmigungspflichten und Kontrollmechanismen (z. B. durch Vermögensverwaltungsräte).
Der Diözesanökonom steht im Zentrum der finanziellen Handlungsfähigkeit einer Diözese. Seine Arbeit stellt sicher, dass die Kirche ihre Aufgaben – Gottesdienst, Seelsorge, Bildungsarbeit und Caritas – auch wirtschaftlich verantwortungsvoll erfüllen kann. Das Amt ist damit nicht nur Verwaltungsfunktion, sondern elementarer Bestandteil kirchlicher Leitungsverantwortung.