Heftige Kritik an mangelhafter Umsetzung des neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes übt die Bioethikerin Stephanie Merckens: Es sei "unerträglich", dass auch nach zwei Jahren der Wille zum Vollzug der beschlossenen Verbote und Kontrollmechanismen im umstrittenen Gesetz völlig fehle, betont die Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie (IEF) der Bischofskonferenz in einer Stellungnahme. Da es Hinweise gebe, dass das Kommerzialisierungsverbot und die Grenzen der Genuntersuchung beim Embryo umgangen würden, sei aktive Kontrolle dringend erforderlich; zudem müsse ein Zentralregister für Eizell- und Samenspenden eingeführt, Transparenz bei der medizinischen Anamnese gewährleistet und psychologische Beratung als Teil der medizinischen Aufklärung etabliert werden, fordert Merckens.
Seit nach heftigen Kontroversen vor zwei Jahren - am 5. Februar 2015 - im Bundesrat das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedRÄG 2015) endgültig beschlossen wurde, ist in Österreich die Eizellspende sowie die genetische Untersuchung von Embryonen im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik (PID), die Samenspende im In-Vitro-Verfahren wie auch die Reproduktionsmedizin für lesbische Paare erlaubt. Man wolle diese Techniken "nur in engen Grenzen und unter strenger Kontrolle" zulassen, erklärten damals das beteiligte Justiz- und das Gesundheitsministerium. Der Ankündigungen werde nicht jedoch entsprochen, bemängelt Merckens.
Speziell ruft die Bioethikerin das von den Ministern Wolfgang Brandstetter und Sabine Oberhauser versprochene strenge Werbe- und Vermittlungsverbot in Erinnerung, das die Kommerzialisierung von Eizellspenden verhindern sollte, sowie das von den Ministern verteidigte Verbot der Leihmutterschaft. Beim Gesetzesbeschluss sei man aufgrund der begrenzt erlaubten Indikationen nur von einigen wenigen Anwendungsfällen der PID ausgegangen; ein undifferenziert genetisches Screening von Embryonen sollte ohnehin verboten bleiben, erinnert Merckens. Per ergänzendem Entschließungsantrag war zudem ein Bericht binnen zwei Jahren beschlossen worden für die Klarstellung, ob weitere Daten zur Qualitätssicherung erhoben werden müssten, ob Spenderkinder schon vor ihrem 14. Lebensjahr Auskunft über die Spender erhalten sollen dürften und ob ein zentrales Spenderregister eingeführt werden sollte.
"Zwei Jahre danach sieht die Situation traurig aus", befindet Merckens; Befürchtungen der Gesetzes-Kritiker hätten sich bestätigt. Die im Entschließungsantrag geforderten Prüfungsergebnisse fehlten bis dato, während sich andererseits die Berichte über Österreicher mehrten, die Leihmutterschaftsangebote im Ausland in Anspruch nehmen, vermittelt durchaus von österreichischen Anbietern. Heimische Fortpflanzungsmediziner rühmten sich damit, mit Eizellspenderinnen aus dem Ausland bereits zahlreiche erfolgreiche Behandlungen an Österreicherinnen durchgeführt zu haben oder mit Spenderbanken zusammenzuarbeiten. An österreichischen Unis seien zudem bereits Annoncen zur Eizellspende zu finden gewesen. Und auch bei den zur genetischen Untersuchung zugelassenen Erbkrankheiten würden bereits einzelne aufscheinen, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens lägen, verwies Merckens auf eine eigene Erhebung der Aktion Leben Österreich. Der im Gesetz vorgeschriebene Bericht dazu müsse erst im Herbst 2017 vorliegen.
Angaben der Bioethikerin zufolge hätten sich jedoch die zuständigen Legisten im Justizministerium für eine strenge Auslegung sowohl des Vermittlungs-, Werbe- und Kommerzialisierungsverbotes als auch der Grenzen der zugelassenen Indikationen für die PID ausgesprochen. So habe etwa Peter Barth vom Justizministerium bei einer IEF-Veranstaltung vor einem Jahr der Zusammenarbeit mit Eizell- und Samenspenderbanken eine klare Abfuhr erteilt - um aber gleichzeitig zu bestätigen, dass ihm noch keine Vollzugshandlungen in diesem Zusammenhang bekannt seien. "Daran scheint sich bisher auch nichts geändert zu haben", kritisiert Merckens. Da die heftig diskutierten Grenzen ohne aktive Kontrolle nichts wert seien, sollten sich die zuständigen Minister selbst beim Wort nehmen.
Der Wunsch der behandelnden Ärzte nach mehr Datentransparenz komme völlig zurecht, sei doch die Kenntnis über eine Samen- oder Eizellspende für die medizinische Anamnese entscheidend, urteilt die Juristin und Ethikerin. Eingeführt werden sollte daher ein Vermerk im Mutter-Kind-Pass, wenn zur Herbeiführung der Schwangerschaft eine besondere hormonelle Behandlung oder Keimzellspende erforderlich war. "Diese Angaben wären nicht öffentlich zugänglich, sondern unterlägen dem Datenschutz wie andere medizinisch relevante Angaben auch. Für die individuelle medizinische Betreuung der Mutter, das Auskunftsrecht des Kindes und die Ermöglichung von Langzeitstudien wären sie jedoch wesentlich", so Merckens.
Eine weitere Forderung Merckens betrifft schließlich die Aufwertung der psychologischen Beratung rund um reproduktionsmedizinische Maßnahmen: Psychologische Beratung sollte schon längst als integraler Bestandteil der medizinischen Aufklärung gesehen werden, verwies die Expertin auf die Erfahrung einschlägig arbeitender Psychologinnen. Das derzeit vorgesehene freiwillige Angebot sei nicht zielführend, da es von Paaren meist als Einmischen bis hin zur Pathologisierung verstanden werde. Dabei stehe jedoch fest, dass gerade in der Kinderwunschfrage körperliche und seelische Komponenten der diversen Behandlungsmöglichkeiten eine wesentliche Rolle spielten. Merckens: "Beide Bereiche müssten daher für eine informierte Entscheidung der Frau gleichermaßen Teil der medizinischen Aufklärung sein."
Ebenfalls am Mittwoch hatte die kirchlich initiierte Plattform "kinderbekommen.at" mit ähnlich kritischen Worten besseren Schutz der Interessen von Kindern und Frauen in der Fortpflanzungsmedizin gefordert. Die versprochenen Prüfberichte seien vorzulegen, die gesetzliche Basis für ein zentrales Register zu schaffen, in dem alle Eingriffe sowie auch Eizell- und Samenspender vermerkt sind, und das Beratungsangebot auszubauen, so der gemeinsame Appell der Katholischen Aktion, der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände, des Katholischen Familienverbandes und der konfessionell und politisch unabhängigen "Aktion Leben".