Die Arbeit an der Strafrechtsreform dauerte gut zwölf Jahre. In die Arbeiten waren Bischofskonferenzen weltweit, die Kurie und einzelne Kirchenjuristen eingebunden.
Die Arbeit an der Strafrechtsreform dauerte gut zwölf Jahre. In die Arbeiten waren Bischofskonferenzen weltweit, die Kurie und einzelne Kirchenjuristen eingebunden.
Reform von Buch VI des Codex Iuris Canonici (CIC) veröffentlicht. Delikte wie Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen künftig genauer bestimmt und stärker geahndet.
Die katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag veröffentlichten Reform werden vor allem Delikte wie Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Zudem formuliert das kirchliche Gesetzbuch, der Codex Iuris Canonici (CIC), Strafen detaillierter. Dabei ist es Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht.
So wird sexueller Missbrauch nun nicht mehr unter Verstößen gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat "gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen". Genannt werden weiters Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden.
Mit der nunmehrigen Reform von Buch VI ("Strafbestimmungen in der Kirche") des Codex Iuris Canonici greift die Kirche Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte auf. Seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsskandale hatte der Vatikan bereits neue Einzelgesetze und Regelungen erlassen. Deren Bestimmungen sind nun in das allgemeine Gesetzbuch aufgenommen. Schärfer geahndet werden nun auch Vermögensdelikte.
Grobe Fahrlässigkeit bei der Verwaltung von Kirchengütern wird ebenso geahndet wie derjenige, der ohne vorgeschriebene Beratung oder Erlaubnis Kirchengut veräußert. Neben der Strafe gibt es oft eine Pflicht zur Wiedergutmachung. Als Delikte explizit aufgenommen wurden in den CIC aber auch der Versuch einer Weihe von Frauen sowie die Spendung von Sakramenten an jemanden, dem der Empfang verboten ist.
Da die Kirche keine Freiheitsstrafen verhängen kann, regelt sie Beugestrafen wie Exkommunikation oder Suspension genauer. Unter den Sühnestrafen werden nun auch Geldstrafen genannt sowie der ganze oder teilweise Entzug von Gehaltsansprüchen. Für mögliche Straferlasse werden schließlich genauere und höhere Hürden festgelegt.
Die Arbeit an der Strafrechtsreform dauerte gut zwölf Jahre. In die Arbeiten waren Bischofskonferenzen weltweit, die Kurie und einzelne Kirchenjuristen eingebunden.
Neues Buch VI des CIC in offizieller deutschsprachiger Übersetzung als PDF abrufbar unter www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro6_ge.pdf