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Freitag, 24. Mai 2013
 

Wiederaufnahme in die Kirche
(22.07.2010)

Jahre nach dem Kirchenaustritt wächst manchmal die Sehnsucht doch wieder ganz dazuzugehören. Der Schritt zum Wiedereintritt führt zu einem Priester des persönlichen Vertrauens. Hinführung zum Wiedereintritt



Das wichtigste ist das Gespräch mit einem Priester Ihrer Wahl. Im Normalfall kann das der Pfarrer Ihrer Wohnsitzpfarre sein. Diesem ist vom Erzbischof der Auftrag gegeben die pastoralen Belange der Menschen in seinem Bereich wahrzunehmen. Sollten Sie jedoch aus den verschiedensten Gründen einen anderen Priester wählen wollen, so ist das auch kein Problem. Jeder Priester kann und wird Ihnen dann alles genau darlegen, wie die Vorgehensweise beim Wiedereintritt ist, und Sie nach Möglichkeit bei diesem Schritt begleiten. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an:  

Christine Mitter

Amt für Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation der Erzdiözese Wien
Kontaktstelle Ausgetretene und Schlichtungsstelle Kirchenbeitrag
Wollzeile 2, 5. Stock
1010 Wien
Tel.: 01 - 51 552 – 3681
E-Mail: kontaktstelle@edw.or.at

(red)



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