Die Gelehrten, die in den ersten acht Jahrhunderten n. Chr. auf der Basis der Evangelien und Apostelbriefe und der mündlichen Traditionen die christliche Glaubenslehre entwickelt haben, werden Kirchenväter genannt. Allerdings nur jene, die als heiligmäßig galten und die schon damals als Autoritäten anerkannt und in der Auslegung des Glaubens keine Sonderwege gegangen sind.
Sie gelten als erste treue Zeugen der Glaubensüberlieferung der Apostelzeit. Viele Kapitel der christlichen Theologie – von der Dreifaltigkeit bis zur Erbsünde – wurden durch die Kirchenväter erschlossen und fassbar formuliert. Die katholische Kirche kennt vier sogenannte Große Kirchenväter des Abendlandes – Ambrosius, Hieronymus, Augustinus und Gregor der Große – und ebensoviele Große Kirchenväter des Ostens: Athanasius, Basilius, Gregor von Nazianz und Johannes Chrysostomus.
Daneben gibt es aber noch zahlreiche andere, die den zuvor genannten Kriterien entsprechen. Im Laufe der Kirchengeschichte wurden außerdem die acht Großen Kirchenväter sowie weitere 27 heilige und besonders prägende Gelehrte – auch aus späterer Zeit – formell zu Kirchenlehrern der katholischen Kirche erklärt.