Nicole Meissner, MSc BA, moderierte den fachlichen Austausch zu einem aktuell gesellschaftlich diskutierten und bewegenden Thema. Kern des Abends war das Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Rahmenbedingungen, kirchlicher Lehre und der praktischen Begleitung von Menschen in existenziellen Situationen.
Geladen waren Dr. Gerold Muhri, geschäftsführender Oberarzt der Palliativ- und Hospizabteilung am Krankenhaus der Elisabethinen in Graz, Dr. Michael Halmich, LL.M., Jurist und Ethikberater im Gesundheitswesen, lic. Traian Tamas, MA, Fachbereichsleiter Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge in der Erzdiözese Wien, sowie Beatrix Auer, M.Ed., Leiterin der Seniorenpastoral der Erzdiözese Wien.
Die Diskussion bewegte sich zwischen den gesetzlichen Vorgaben, die aktuell durch eine Gesetzesnovellierung erneut adaptiert werden, der kirchlichen Lehre und den konkreten Erfahrungen aus der Praxis. Menschen auf der Basis eines multiprofessionellen Zugangs und eines gut gebildeten Gewissens zu begleiten, stand im Zentrum der unterschiedlichen Blickwinkel. Nicole Meissner unterstrich im Verlauf der Diskussion immer wieder die zentrale Aufgabe der Seelsorge: Dialog zu ermöglichen, zuzuhören, auszuhalten und Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht allein zu lassen.
Dr. Muhri brachte die praktische Perspektive der Palliativmedizin ein und diskutierte, wie ein würdevolles Sterben auch ohne assistierten Suizid möglich ist. Sein Fokus lag auf der Begleitung von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen in der letzten Lebensphase. Zentral war für ihn die Verantwortung von Kirche und Gesellschaft, das Engagement für Menschen am Lebensende lebendig zu halten und jene Strukturen zu stärken, die Nähe, Würde und Beistand ermöglichen.
Dr. Halmich beleuchtete die juristische Perspektive auf assistierten Suizid und Sterbeverfügung. Im Mittelpunkt stand das Spannungsfeld zwischen individueller Selbstbestimmung und dem Schutz vulnerabler Menschen. Er machte deutlich, dass gesetzliche Regelungen Orientierung und Schutz bieten, zugleich aber persönliche Entscheidungsräume wahren müssen. Der Staat habe nicht die Aufgabe, einen einzigen Weg am Lebensende vorzugeben. Vielmehr gehe es darum, unterschiedliche Interessen sorgfältig auszubalancieren.
Traian Tamas ergänzte die Diskussion um die seelsorgerische Perspektive in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Er betonte, dass die Relevanz und Professionalität der Seelsorge in der Gesellschaft sichtbar und anerkannt bleiben müssen. Seelsorge sei dort besonders gefordert, wo Menschen mit Krankheit, Sterben, Trauer und existenziellen Fragen konfrontiert sind. Beatrix Auer betonte die Bedeutung einer verlässlichen pastoralen Begleitung älterer Menschen. Gerade im Blick auf Einsamkeit im Alter brauche es gut ausgebildete Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie ausreichend Ressourcen, um frühzeitig wahrzunehmen, aufzufangen und tragfähige Beziehungen zu ermöglichen. Einsparungen in diesem sensiblen Bereich würden jene Menschen treffen, die besonders auf Nähe und Begleitung angewiesen sind.
Die Podiumsdiskussion zeigte, dass assistierter Suizid nicht nur eine rechtliche und medizinische, sondern auch eine tiefgreifende ethische und pastorale Herausforderung darstellt. Die Teilnehmenden waren sich einig: Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Thema erfordert einen kontinuierlichen Dialog zwischen Recht, Medizin, Ethik und Seelsorge.
Die Veranstaltung war ein erster Impuls in der Dialogreihe der Erzdiözese Wien, die sich zum Ziel gesetzt hat, Theorie und Praxis zusammenzubringen und Räume für Austausch zu schaffen – immer mit dem Fokus auf den Menschen und seine Würde.
Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie Menschen in existenziellen Krisen geholfen werden kann: indem sie nicht an den Rand gedrängt, sondern als Teil der Mitte unserer Gesellschaft wahrgenommen und begleitet werden.