Mittwoch 29. Juli 2026

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Sicherheitsmann vor Monitoren
iStock/www.peopleimages.com, Jacob Wackerhausen / Sicherheitsmann vor Monitoren
29.07.2026

Ministerium: Schutz religiöser Stätten wichtig für innere Sicherheit

Das Innenministerium betont die hohe Bedeutung von Prävention im Schutz religiöser Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Meldebereitschaft der Betroffenen.

Der Schutz religiöser Einrichtungen ist aus Sicht des Innenministeriums (BMI) von hoher Bedeutung für die innere Sicherheit. Angriffe auf solche Orte zielten darauf ab, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu erschüttern und die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit zu untergraben, erklärte das Ministerium am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Kathpress im Zusammenhang mit dem zu Wochenbeginn veröffentlichten Hate-Crime-Bericht 2025. Dabei ordnete das BMI unter anderem den Anstieg christenfeindlicher Vorurteilsmotive sowie Angriffe auf Kirchen und andere religiöse Stätten ein.


Im aktuellen Lagebericht wurden 6.751 vorurteilsmotivierte Straftaten registriert. Religiöse Feindlichkeit war mit 696 dokumentierten Vorurteilsmotiven nach Weltanschauung sowie nationaler oder ethnischer Herkunft die dritthäufigste Motivgruppe. Die Zahl der christenfeindlichen Vorurteilsmotive stieg auf 133 Fälle (+20 Prozent). Besonders auffällig war die Entwicklung bei Angriffen auf Sakralstätten: Von 21 registrierten antireligiösen Vorfällen an Kirchen, Friedhöfen oder anderen religiösen Orten waren zwölf christenfeindlich motiviert.


Schutz religiöser Einrichtungen als Sicherheitsaufgabe

Zum Schutz religiöser Einrichtungen stehen die Sicherheitsbehörden nach Angaben des Ministeriums mit verschiedenen Religionsgemeinschaften in Kontakt. Dabei würden Ansprechpartner bereitgestellt, um gemeinsam bedarfsgerechte Schutzmaßnahmen zu besprechen. Parallel setzt das BMI auf Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen, darunter "Gemeinsam Sicher", "Polizei Macht Menschen Rechte" sowie nationale Strategien und Aktionspläne gegen Hasskriminalität.


Gerade bei besonders schutzwürdigen Gruppen im Bereich Hate Crime solle die Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften verstärkt werden, um das Anzeigeverhalten zu verändern und damit den Schutz und das sogenannte Hellfeld zu erhöhen. Als Beispiele nannte das BMI die Initiative "Gemeinsam Sicher mit Stift Melk" sowie einen fachlichen Austausch mit der Österreichischen Bischofskonferenz im Oktober 2025.


Sensibilisierung verbessert Anzeigeverhalten

Das Ministerium verwies zugleich darauf, dass die polizeiliche Kriminalstatistik ausschließlich angezeigte und an die Justiz übermittelte Straftaten erfasst. "Einfluss auf die Zahlen der PKS haben das Anzeigeverhalten der Bevölkerung sowie die polizeiliche Kontrollintensität und gesetzliche Änderungen. Das Anzeigenverhalten kann sich auch durch Sensibilisierungsmaßnahmen verändern", teilte das BMI mit.


Erfasst werden bezüglich der religiös motivierten Hasskriminalität nicht nur Angriffe auf Personen, sondern auch herabwürdigende Handlungen gegen religiöse Einrichtungen, Symbole oder Eigentum. Die Erfassung unterscheidet dabei laut Bericht zwischen den Kategorien Christen, Juden, Muslime und "Andere".


So wird das Motiv "Christen" angenommen, wenn eine erkennbare Ablehnung des Christentums vorliegt, etwa durch die Darstellung des christlichen Glaubens als rückständig, unterdrückerisch oder moralisch verwerflich oder durch Angriffe auf Christen, Kirchen und andere religiöse Stätten. Bei antisemitischen Vorurteilsmotiven orientiert sich die Bewertung an der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus, während das Motiv "Muslime" insbesondere bei Feindseligkeit gegenüber dem Islam oder der Gleichsetzung muslimischer Menschen mit Gewalt, Terrorismus oder Gefahr angewendet wird. Die Kategorie "Andere" ermöglicht die Erfassung von Angriffen gegen weitere Religionen oder Weltanschauungen.


Religionsbezogene Hasskriminalität im Überblick

Religiöse Hasskriminalität bewertet das BMI als unterschiedliche Erscheinungsformen eines gemeinsamen Phänomens. Im Jahr 2025 wurden in dieser Kategorie insgesamt 696 Vorurteilsmotive registriert, was rund neun Prozent aller erfassten Hassverbrechen entspricht. Gegenüber dem Vorjahr ging die Gesamtzahl um neun Prozent zurück. Besonders deutlich war der Rückgang antisemitischer Vorurteilsmotive um 29 Prozent auf 247 Fälle (2024: 347). Gleichzeitig machten antimuslimische Vorurteilsmotive mit 264 Fällen (+7 Prozent) erstmals den größten Anteil innerhalb der religiös motivierten Hasskriminalität aus. Die Zahl christenfeindlicher Vorurteilsmotive stieg auf 133 Fälle (+20 Prozent).


Bei Vorurteilsmotiven gegen Muslime entfielen die häufigsten Delikte auf gefährliche Drohungen (56 Fälle), Körperverletzungen und Verhetzungen (je 52 Fälle), gefolgt von Sachbeschädigungen (30 Fälle) und Beleidigungen (19 Fälle). Antisemitische Vorurteilsmotive umfassten vor allem Verstöße gegen das Verbotsgesetz (90 Fälle), Verhetzungen (54 Fälle), Sachbeschädigungen (29 Fälle) sowie Fälle der Aufforderung oder Gutheißung terroristischer Straftaten (17 Fälle). Bei christenfeindlichen Vorfällen bildeten schwere Sachbeschädigungen (29 Fälle) und gefährliche Drohungen (24 Fälle) die häufigsten Delikte, gefolgt von Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Vereinigungen, schwerem Diebstahl und Körperverletzungen.


Prävention und opferzentrierter Ansatz

Die Gesamtentwicklung der Hasskriminalität blieb laut dem Ministerium mit 80 Vorurteilsmotiven pro 100.000 Einwohner auf dem Niveau des Vorjahres. Innenminister Gerhard Karner hatte bei der Präsentation des Berichts betont, Hasskriminalität werde zunehmend "jünger und digitaler". Das BMI sieht daher neben dem Schutz von Betroffenen insbesondere die Prävention bei Jugendlichen und die Bekämpfung von Hass im digitalen Raum als zentrale Aufgaben.


In der Kategorie "Religion" wurden insgesamt 556 Tatverdächtige ermittelt, die Aufklärungsquote lag bei 70 Prozent. Rund 59 Prozent der Tatverdächtigen besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft, wobei die Anteile je nach Motivgruppe unterschiedlich ausfielen. Bei antichristlichen Vorurteilsmotiven lag der Anteil ausländischer Tatverdächtiger höher als bei anderen religionsbezogenen Delikten. Auffällig war zudem ein hoher Männeranteil bei allen drei Hauptkategorien: Bei christenfeindlichen Fällen waren 91 Prozent der Tatverdächtigen männlich, bei antisemitischen Vorurteilsmotiven 86 Prozent und bei antimuslimischen 82 Prozent.


Anders als bei klassischen Strafrechtsfällen, bei denen der Fokus auf den Tätern liege, verfolge die Polizei im Bereich Hate Crime allerdings einen opferzentrierten Ansatz, erklärte das Ministerium. Die Betroffenen und ihre Erfahrungen würden dabei stärker in den Mittelpunkt gerückt. Konkrete Täterprofile für einzelne religiöse Gruppen ließen sich daher aus den Gesamtzahlen nur eingeschränkt ableiten, da dafür Einzelfälle betrachtet werden müssten. Gehe es um Delikte gegen fremdes Vermögen wie etwa Sachbeschädigungen im Zuge von Angriffen auf Kirchen, Friedhöfe und andere religiöse Orte, liege die Aufklärungsquote bei 25 Prozent.


Auffällig sei jedoch, dass bei christenfeindlichen Delikten Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren mit 27 Tatverdächtigen die größte Altersgruppe bildeten. Das BMI verweist darauf, dass Prävention und Sensibilisierung deshalb eine zentrale Rolle spielen.

 

Quelle: kathpress