Papst Leo XIV. hat Erzbischof Josef Grünwidl am 11. Juli 2026 mit dieser zusätzlichen Aufgabe betraut. Er folgt Kardinal Christoph Schönborn, der das Amt auch nach seiner Emeritierung als Wiener Erzbischof weiterhin ausgeübt hatte.
Die Amtseinführung beginnt um 18 Uhr mit einer Göttlichen Liturgie im byzantinischen Ritus in deutscher Sprache. Mitrophor Yuriy Kolasa, Generalvikar des Ordinariats, wird ihr vorstehen. Erzbischof Grünwidl hat ihn nach seiner Ernennung in diesem Amt bestätigt. Gemeinsam feiern werden unter anderen Kardinal Schönborn, Erzbischof Grünwidl und der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro López Quintana.
Die katholischen Ostkirchen sind keine „anderen“ Kirchen neben der katholischen Kirche. Sie stehen mit dem Papst in Rom in voller Gemeinschaft, bewahren aber ihre eigenen liturgischen Sprachen, geistlichen Traditionen und Formen kirchlichen Lebens. In Österreich leben Angehörige zahlreicher solcher Kirchen: insbesondere der ukrainischen, rumänischen, slowakischen und melkitischen griechisch-katholischen Kirchen, aber auch der maronitischen, chaldäischen, armenisch-katholischen sowie der syro-malabarischen und syro-malankarischen Kirche.
Ihre liturgisch und kirchenrechtlich folgen sie je ihrer eigenen Tradition. Das Ordinariat sorgt dafür, dass diese Gläubigen ihre eigene Überlieferung auch in Österreich leben können – und zugleich in der katholischen Kirche des Landes beheimatet sind. Inzwischen gehören ihm deutlich mehr als 20.000 Gläubige und rund 35 Seelsorgestellen in ganz Österreich an.
Die Geschichte dieser besonderen kirchlichen Verantwortung reicht bis 1935 zurück. Damals wurde die Zuständigkeit für die griechisch-katholische Pfarre St. Barbara in Wien dem Wiener Erzbischof übertragen. 1956 erhielt er die ordentliche und ausschließliche Jurisdiktion für die Gläubigen des byzantinischen Ritus in ganz Österreich. Aus diesem zunächst byzantinischen Ordinariat wurde 2018 das heutige Ordinariat für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich: Seine Zuständigkeit wurde auf alle katholischen Ostkirchen erweitert.
Damit verbindet sich das Amt seit jeher mit dem Wiener Erzbischof. Kardinal Theodor Innitzer, Kardinal Franz König, Kardinal Hans Hermann Groër und Kardinal Christoph Schönborn trugen diese Verantwortung vor Erzbischof Grünwidl.
Die Einführung im Stephansdom macht diese Kontinuität sichtbar. Sie ist zugleich ein Zeichen dafür, dass die Vielfalt der kirchlichen Traditionen nicht am Rand steht, sondern zum Reichtum der katholischen Kirche in Österreich gehört.