Im Wortlaut der „Chorweiheurkunde“ aus dem Jahr 1340 ist nicht nur das bis heute verbindliche Datum des Domweihetages am 23. April überliefert, sondern auch die für St. Stephan besondere Bedeutung des liturgischen Jahresgedächtnisses an den Seiten- und Säulenaltären (Altarpatrozinien) ausdrücklich benannt:
„Allen Christgläubigen, die die vorliegende Urkunde sehen … gewähren wir … im Vertrauen auf die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes … allen …, die den Chor der genannten Kirche am Jahrestag seiner Weihe, an den Festen der Patrone der einzelnen dort gestifteten Altäre … aus Andacht besuchen, einen Nachlass. Gegeben zu Wien im 1340. Jahr des Herrn am neunten Tag vor den Kalenden des Mai.“
Mit den Altarbauten und Altarbildern sind große Künstlernamen verbunden, etwa Hans Puchsbaum und Matthias Steinl (Architektur, Bildhauerarbeit) oder Martino Altomonte, Johann Michael Rottmayr, Raphael Donner und Martin Johann Schmidt, der so genannte „Kremser Schmidt“ (Malerei). Einer der Altäre im linken Seitenschiff der Domkirche ist dem hl. Franz von Assisi geweiht.
Am 800. Todestag des populären Heiligen feiert City-Dechant P. Matthias Schlögl die hl. Messe anlässlich des Patroziniums des Franziskus-Altars, der zu diesem Anlass besonders vorbereitet und geschmückt wird. Zu Beginn des Gottesdienstes gibt Domführer Florian Bauchinger eine kurze kunstgeschichtliche Erklärung zum Altar und zum aussagestarken Gemälde von Johann Michael Rottmayr (1715).
Autor: Thomas Dolezal