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Am 7. März 2027 finden österreichweit die nächsten Pfarrgemeinderatswahlen statt. Der Pfarrgemeinderat ist das zentrale Gremium zur pastoralen Entwicklung einer Pfarre und Ausdruck einer Kirche, in der Frauen und Männer gemeinsam mit dem Pfarrer Verantwortung übernehmen.
Im Pfarrgemeinderat werden wichtige Weichen für die Zukunft der Pfarre gestellt. Hier werden Entwicklungsschwerpunkte beraten und beschlossen. Aus dem Pfarrgemeinderat heraus werden weitere verantwortliche Gremien gebildet, darunter das Pfarrleitungsteam, der Vermögensverwaltungsrat sowie je nach Strukturmodell Gemeindeausschüsse oder Pfarrverbandsräte.
Mit ihrer Stimme können Katholikinnen und Katholiken die Zusammensetzung dieses wichtigen Gremiums mitbestimmen und so aktiv an der Entwicklung ihrer Pfarre mitwirken. Gleichzeitig stärken sie durch ihre Teilnahme den Rückhalt für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sowie deren Entscheidungen.
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die vor dem Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auch Gefirmte unter 16 Jahren können wählen.
Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Pfarrgebiet oder die regelmäßige Teilnahme am Leben der jeweiligen Pfarre. Kinder unter 16 Jahren verfügen ebenfalls über eine Stimme, die von einer erziehungsberechtigten Person ausgeübt wird.
Die Stimmabgabe erfolgt am 7. März 2027 in jener Pfarre, mit der man sich verbunden fühlt. Die jeweiligen Wahlzeiten sowie die Kandidatinnen und Kandidaten werden vor Ort bekannt gegeben. Wer am Wahltag verhindert ist, kann sich in seiner Pfarre über alternative Wahlmöglichkeiten, etwa die Briefwahl, informieren.
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