Mittwoch 14. Oktober 2026

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Symbolfotos zur Pfarrgemeinderatswahl 2027: Mit Dir. Gemeinsam.
www.markus-goestl.at, Markus Göstl / Symbolfotos zur Pfarrgemeinderatswahl 2027: Mit Dir. Gemeinsam.
14.10.2026

Pfarrgemeinderatswahl 2027: Mitgestalten, mitentscheiden, Kirche vor Ort stärken

Am 7. März 2027 werden in ganz Österreich die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Alle Wahlberechtigten sind eingeladen, die Zukunft ihrer Pfarre aktiv mitzubestimmen.

Am 7. März 2027 finden österreichweit die nächsten Pfarrgemeinderatswahlen statt. Der Pfarrgemeinderat ist das zentrale Gremium zur pastoralen Entwicklung einer Pfarre und Ausdruck einer Kirche, in der Frauen und Männer gemeinsam mit dem Pfarrer Verantwortung übernehmen.

 

Weichen für die Zukunft stellen

Im Pfarrgemeinderat werden wichtige Weichen für die Zukunft der Pfarre gestellt. Hier werden Entwicklungsschwerpunkte beraten und beschlossen. Aus dem Pfarrgemeinderat heraus werden weitere verantwortliche Gremien gebildet, darunter das Pfarrleitungsteam, der Vermögensverwaltungsrat sowie je nach Strukturmodell Gemeindeausschüsse oder Pfarrverbandsräte.

 

Mit ihrer Stimme können Katholikinnen und Katholiken die Zusammensetzung dieses wichtigen Gremiums mitbestimmen und so aktiv an der Entwicklung ihrer Pfarre mitwirken. Gleichzeitig stärken sie durch ihre Teilnahme den Rückhalt für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sowie deren Entscheidungen.

 

Unter 16 wählen gehen, geht das?

Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die vor dem Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auch Gefirmte unter 16 Jahren können wählen.

 

Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Pfarrgebiet oder die regelmäßige Teilnahme am Leben der jeweiligen Pfarre. Kinder unter 16 Jahren verfügen ebenfalls über eine Stimme, die von einer erziehungsberechtigten Person ausgeübt wird.

 

Briefwahl ist möglich

Die Stimmabgabe erfolgt am 7. März 2027 in jener Pfarre, mit der man sich verbunden fühlt. Die jeweiligen Wahlzeiten sowie die Kandidatinnen und Kandidaten werden vor Ort bekannt gegeben. Wer am Wahltag verhindert ist, kann sich in seiner Pfarre über alternative Wahlmöglichkeiten, etwa die Briefwahl, informieren.

 

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