Der Canon 428 sagt in §1 lapidar: „Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.“ Das heißt nicht, dass alles beim Alten bleibt.
Der Umfang der Kompetenzen eines Diözesanadministrators, der in einer Zeit zwischen zwei Bischöfen („Sedisvakanz“) die Diözese leitet, ist im Kirchenrecht ebenso streng wie schwammig angegeben: Der Canon 428 sagt in §1 lapidar: „Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.“ Und dann: Administratoren „ist es untersagt, irgendetwas zu tun, was eine Beeinträchtigung der Diözese oder der bischöflichen Rechte mit sich bringen könnte“.
Dass „nichts verändert werden“ darf, ist natürlich viel zu allgemein, um wirklich einen Rahmen zu bilden. Würde man es hundertprozentig nehmen, müsste sogar der Speiseplan in der Mensa genauso bleiben, wie er bisher war und niemand darf mehr seinen Schreibtisch verstellen. Als gute Richtschnur hat es sich eingebürgert, dass dem Administrator keine Änderung erlaubt ist, die Bedeutung für den Fortgang der Diözese hat und den neuen Bischof bindet. So wird ein Administrator nicht Dienststellen auflösen oder zusammenlegen, Diözesanreformen einleiten oder Pfarrgrenzen ändern oder Pfarrer auf Dauer ernennen (wohl aber z.B. – jederzeit wieder versetzbare – Pfarrmoderatoren).
Es geht auch gar nicht, „nichts“ zu verändern. Denn mit Eintreten der Sedisvakanz gibt es automatisch Änderungen – und auf die muss der Administrator reagieren. So erlischt gleichzeitig mit der Amtsdauer des Bischofs auch jene von allen Vikaren. Josef Grünwidl als unser neuer Administrator hat bereits angekündigt, dass er die Vikare Weihbischof Franz Scharl (Vikar für die Kategoriale Seelsorge und für die anderssprachigen Gemeinden), Weihbischof Turnovszky (Nordvikariat), P. Dariusz Schutzki (Stadtvikariat), P. Erich Bernhard (Vikar für die Orden) sowie Generalvikar Nikolaus Krasa bitten wird, als Geschäftsträger ihren bisherigen Vikariaten interimistisch vorzustehen. Er selber wird auf analoge Weise die Leitung des Südvikariats weiterführen. So ändert sich immerhin am wenigsten in den Vikariaten.
Josef Grünwidl hat ebenfalls angekündigt, dass er im Sinne seiner Befugnisbegrenzung zwar alle Strukturprojekte fortführen wird, die noch von Kardinal Schönborn beschlossen wurden, aber keine neuen beschließen kann. Am diözesanen Entwicklungsprozess hält er aber fest (alles andere wäre ja auch wieder eine wesentliche Veränderung), auch wenn neben „Mission“ und „Jüngerschaft“ der dritte Bereich „Struktur“ vorübergehend an Tempo verliert.
Geplant und vorbereitet können selbstverständlich auch in Zukunft Strukturprojekte werden, nur eben nicht beschlossen. Ganz normal weitergehen kann aber alles, was „business as usual“ ist, etwa Renovierungen, Neuanschaffung von Arbeitsgeräten, Ausbildungen usw. Bestehen bleiben und ihre Arbeit fortführen sollen auch alle Konferenzen und Gremien, soweit sie nicht eines Bischofs zur Wirksamkeit bedürfen.
Das erzbischöfliche Sekretariat, das in alter Besetzung bestehen bleibt, wird für die Agenden des Diözesanadministrators zuständig sein und in den kommenden Wochen auch für den Erzbischof emeritus weiterarbeiten.
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