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05.12.2017 · Kardinal

Kardinal Schönborn: VfGH-Entscheidung zur Ehe verneint Wirklichkeit

Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe reagiert: "Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz am Dienstag, 5. Dezember 2017 in einer Stellungnahme.

Höchstrichter werten Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft als verfassungswidrige Diskriminierung.

Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe reagiert: "Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz am Dienstag, 5. Dezember 2017 in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress.

 

"Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit", sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest: "Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen - auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt."

 

"Ich bin zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen", so der Kardinal, der weiter sagte: "Dennoch beklage ich die Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt - umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht."

 

VfGH ändert bisherige Linie

Anlass für die Stellungnahme des Kardinals ist das am Dienstag veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit der er seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

 

Anlass für die VfGH-Erkenntnis war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und dann vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt. In der Folge hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über Ehe und eingetragene Partnerschaft von Amts wegen einer Prüfung unterzogen. Insbesondere ist es dabei um die Frage gegangen, ob die als wesentliches Kriterium für die Ehe bestehende Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 44) dem Gleichheitsgebot widerspricht. Diese Frage bejaht der VfGH jetzt in seinem Erkenntnis und verfügt, dass diese Wortfolge als verfassungswidrig aufgehoben wird. Genauso werden auch jene Wortfolgen im Gesetz über die Eingetragenen Partnerschaft aufgehoben, die dieses Rechtsinstitut auf gleichgeschlechtliche Paare beschränken.

 

Als Begründung für das Abweichen von seiner bisherigen Linie führt der VfGH an, dass sich die eingetragene Partnerschaft, die gleichgeschlechtliche Paare seit 2010 eingehen können, mittlerweile inhaltlich immer weiter an die Ehe angenähert habe.  Die jüngere Rechtsentwicklung habe insbesondere eine "gemeinsame Elternschaft auch gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht", so der VfGH in der Presseerklärung, wo es heißt: "Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Kinder (gemeinsam) adoptieren und die zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt nutzen."

 

Daraus folgert das Höchstgericht, dass die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft sich heute nicht aufrechterhalten lasse, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Die Trennung in zwei Rechtsinstitute bringe zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung seien, so der VfGH.

 

In dem Erkenntnis der Höchstrichter heißt es dazu wörtlich: "Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes ('verheiratet' versus 'in eingetragener Partnerschaft lebend') Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden."

 

Der Gerichtshof kommt daher zu folgendem Schluss: "Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren."

 

Diese Entscheidung hat zur Folge, dass die bisherigen Bestimmungen (Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare, eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare) noch bis 31. Dezember 2018 in Kraft bleiben, wenn es nicht schon vorher eine Aufhebung oder Änderung durch den Gesetzgeber gibt. Erfolgt das nicht, dann können gleichgeschlechtliche Paare spätestens nach dem 31. Dezember 2018 heiraten, so der VfGH in seiner Aussendung. Wer bereits in eingetragener Partnerschaft lebt, kann in ihr verbleiben, oder künftig gemeinsam eine Ehe eingehen. Weiters wird erklärt, dass eine bestehende eingetragene Partnerschaft ein Ehehindernis ist. Wer also verpartnert ist und eine andere Person heiraten will, muss zuerst die eingetragene Partnerschaft für nichtig erklären oder auflösen.

 

Bischofskonferenz für Einzigartigkeit der Ehe

Kürzlich hatte sich die Bischofskonferenz mit dem damals noch laufenden VfGH-Verfahren befasst. In einer Erklärung nach Ende ihrer Vollversammlung Anfang November betonten die Bischöfe, dass die Ehe wie bisher ausschließlich Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten bleiben soll, weil das ihre Einzigartigkeit im Vergleich mit anderen Formen des Zusammenlebens ausmache. An die Adresse des VfGH sagten die Bischöfe damals, man vertraue darauf, "dass die Verfassungsrichter verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen. " Diese Rechtseinsicht decke sich zudem mit jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). So habe der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten, erinnerten die Bischöfe.

 

Mit einem Bruch mit dem bisherigen Eheverständnis wäre nichts gewonnen, aber das Vertrauen in fundamentale Begriffe der Rechtsordnung, die im Wesen des Menschen wurzeln und für die Gesellschaft grundlegend sind, verloren, zeigten sich die Bischöfe überzeugt. Sie warnten vor einer Vielzahl neuer Fragen, die durch eine Uminterpretation von Ehe aufgeworfen würden. So sei im Blick auf andere Länder absehbar, dass durch die Preisgabe des bisherigen Eheverständnisses Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe oder auch Polygamie nur mehr schwer abzuwehren sein würden.

 

"Das Wesen von Ehe ist die dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder. Dieses Verständnis von Ehe ist fundamental für das Zusammenleben der Menschen. Es spiegelt sich wider in der Europäischen Menschenrechtskonvention genauso wie in der geltenden österreichischen Rechtsordnung", so die Bischöfe in ihrer Erklärung vor einem Monat.

 

Die Bischöfe würden alle Bemühungen unterstützen, Diskriminierungen Homosexueller zu beseitigen. Die Unterscheidung der Ehe von anderen Partnerschaftsformen sei aber nicht nur keine Diskriminierung, sondern vom rechtlichen Gleichheitsgebot her gefordert, wonach Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung sei so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden könne, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge: die natürliche Generationenfolge durch gemeinsame Kinder und das Recht von Kindern auf Vater und Mutter. Die Bischöfen verwiesen dabei auf die auch in Österreich geltende Kinderrechtskonvention, wonach Kinder grundsätzlich ein Recht haben, ihren leiblichen Vater und ihre leibliche Mutter zu kennen und von ihnen erzogen zu werden.

erstellt von: red/kap
05.12.2017
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Gespräche mit Kirchenoberhäuptern und erfolgreicher Abschluss einer Spendenaktion für katholische und orthodoxe Schulen im Heiligen Land

Eiskalt

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 9.1.2026

Der Löwe und das Lamm

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag den 18. Jänner 2026

Wir haben seinen Stern gesehen

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn zum Fest Epiphanie, am  6. Jänner 2026.

Du bist mein geliebtes Kind

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn zum 11. Jänner 2026

Stephansdom in der Weihnachtszeit

Ein Neujahrswunsch

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 31.12. 2025

„Alle Jahre wieder“

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 24.12. 2025

Gottes gutes Versteck

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Evangelium am Hl. Abend.

Schönborn: "Mir tut es gut, jetzt wirklich unter den Leuten zu leben"

Emeritierter Wiener Erzbischof in Zeitungsinterview über sein neues Leben im Kloster der "Schwestern vom Lamm" in Wien-Brigittenau.

Evangelisten

Ein guter Anfang

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am 4.1.2026.

Gemälde von Filippo Lauri (1623 - 1694 Rom)Mit freundlicher Genehmigung des kunsthistorischen Museums Wien (KHM)

Eine Familie auf der Flucht

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am 28. Dezember 2025

Von Generation zu Generation

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag, den 21. 12. 2025.

Einsame Weihnacht

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 19.12. 2025.

Bist du der, der kommen soll?

Gedanken zum Evangelium vom 14. Dezember 2025

Maria von Guadalupe

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 12.12. 2025

Johannes d. Täufer

Wegbereiter

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag, den 7.Dezember 2025

Um Gotteslohn

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 5.12. 2025

Licht ins Dunkel

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 28.11. 2025

Advent heißt Ankunft

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag, den 30. November 2025

Parasozial

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 21.11. 2025

Kardinal Schönborn feiert Gottesdienst mit armutsbetroffenen Menschen im Stephansdom

Emeritierter Wiener Erzbischof feiert Segensgottesdienst mit von Armut betroffenen Menschen im Stephansdom. Designierter Erzbischof Grünwidl bittet Anwesende um ihr Gebet und spricht Einladung für 25. Jänner aus.

Ja, ich bin ein König

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag, den 23. November 2025

Schönborn und Pizzaballa: Spendenaufruf für Menschen im Heiligen Land

Vorweihnachtliche Spendenaktion für Hilfsprojekte in Jerusalem, im Westjordanland und in Gaza - Schönborn: "Christen im Heiligen Land brauchen unsere Solidarität und Hilfe"

Christkindlmarkt

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 14.11. 2025

mit freundlicher Genehmigung der Russisch-Orthodoxe Kathedrale zum heiligen Nikolaus

Was kommt auf uns zu?

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag, den 16. November 2025 Lk 21,5 – 19

Wollen wir das?

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 7.11. 2025

Tiefe Wunden- große Hoffnung

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am 9.November 2025 

Halloween

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 31.10. 2025

Schönborns Mahnung zum Nationalfeiertag: Österreich braucht Orientierung

Im Wiener Stephansdom kritisierte Kardinal Christoph Schönborn die gesellschaftliche Verrohung. Er forderte mehr Empathie und stellte die Frage, ob die Nation den "Jammer" der Flüchtlinge höre.

Österreich und das Evangelium

Gedanken zum Evangelium am Sonntag, den 26. Oktober 2025

Kardinal Schönborn zum Protektor von „Pro Oriente“ ernannt

Die Stiftung würdigt das unermüdliche ökumenische Wirken des scheidenden Wiener Erzbischofs. Sein Nachfolger betonte die Bedeutung des persönlichen Dialogs.

Gedanken zum Gräbergang

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am 1.und 2. November 2025 Mt 5,1-12a

Erzbischof Josef

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 24.10. 2025

Kardinal Schönborn dankt Klasnic bewegt für richtungsweisendes Werk

In Wien dankte Kardinal Schönborn der scheidenden Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic für ihre „Großtat“. Missbrauchsexperte Zollner systemischen Wandel von der Kirche forderte.

Verdunstet bei uns der Glaube?

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn zum Sonntagsevangelium am 19.10.2025

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