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05.12.2017 · Kardinal

Kardinal Schönborn: VfGH-Entscheidung zur Ehe verneint Wirklichkeit

Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe reagiert: "Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz am Dienstag, 5. Dezember 2017 in einer Stellungnahme.

Höchstrichter werten Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft als verfassungswidrige Diskriminierung.

Mit deutlicher Kritik hat Kardinal Christoph Schönborn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe reagiert: "Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz am Dienstag, 5. Dezember 2017 in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress.

 

"Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit", sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest: "Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen - auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt."

 

"Ich bin zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen", so der Kardinal, der weiter sagte: "Dennoch beklage ich die Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt - umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht."

 

VfGH ändert bisherige Linie

Anlass für die Stellungnahme des Kardinals ist das am Dienstag veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit der er seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

 

Anlass für die VfGH-Erkenntnis war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und dann vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt. In der Folge hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über Ehe und eingetragene Partnerschaft von Amts wegen einer Prüfung unterzogen. Insbesondere ist es dabei um die Frage gegangen, ob die als wesentliches Kriterium für die Ehe bestehende Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 44) dem Gleichheitsgebot widerspricht. Diese Frage bejaht der VfGH jetzt in seinem Erkenntnis und verfügt, dass diese Wortfolge als verfassungswidrig aufgehoben wird. Genauso werden auch jene Wortfolgen im Gesetz über die Eingetragenen Partnerschaft aufgehoben, die dieses Rechtsinstitut auf gleichgeschlechtliche Paare beschränken.

 

Als Begründung für das Abweichen von seiner bisherigen Linie führt der VfGH an, dass sich die eingetragene Partnerschaft, die gleichgeschlechtliche Paare seit 2010 eingehen können, mittlerweile inhaltlich immer weiter an die Ehe angenähert habe.  Die jüngere Rechtsentwicklung habe insbesondere eine "gemeinsame Elternschaft auch gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht", so der VfGH in der Presseerklärung, wo es heißt: "Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Kinder (gemeinsam) adoptieren und die zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt nutzen."

 

Daraus folgert das Höchstgericht, dass die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft sich heute nicht aufrechterhalten lasse, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Die Trennung in zwei Rechtsinstitute bringe zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung seien, so der VfGH.

 

In dem Erkenntnis der Höchstrichter heißt es dazu wörtlich: "Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes ('verheiratet' versus 'in eingetragener Partnerschaft lebend') Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden."

 

Der Gerichtshof kommt daher zu folgendem Schluss: "Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren."

 

Diese Entscheidung hat zur Folge, dass die bisherigen Bestimmungen (Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare, eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare) noch bis 31. Dezember 2018 in Kraft bleiben, wenn es nicht schon vorher eine Aufhebung oder Änderung durch den Gesetzgeber gibt. Erfolgt das nicht, dann können gleichgeschlechtliche Paare spätestens nach dem 31. Dezember 2018 heiraten, so der VfGH in seiner Aussendung. Wer bereits in eingetragener Partnerschaft lebt, kann in ihr verbleiben, oder künftig gemeinsam eine Ehe eingehen. Weiters wird erklärt, dass eine bestehende eingetragene Partnerschaft ein Ehehindernis ist. Wer also verpartnert ist und eine andere Person heiraten will, muss zuerst die eingetragene Partnerschaft für nichtig erklären oder auflösen.

 

Bischofskonferenz für Einzigartigkeit der Ehe

Kürzlich hatte sich die Bischofskonferenz mit dem damals noch laufenden VfGH-Verfahren befasst. In einer Erklärung nach Ende ihrer Vollversammlung Anfang November betonten die Bischöfe, dass die Ehe wie bisher ausschließlich Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten bleiben soll, weil das ihre Einzigartigkeit im Vergleich mit anderen Formen des Zusammenlebens ausmache. An die Adresse des VfGH sagten die Bischöfe damals, man vertraue darauf, "dass die Verfassungsrichter verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen. " Diese Rechtseinsicht decke sich zudem mit jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). So habe der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten, erinnerten die Bischöfe.

 

Mit einem Bruch mit dem bisherigen Eheverständnis wäre nichts gewonnen, aber das Vertrauen in fundamentale Begriffe der Rechtsordnung, die im Wesen des Menschen wurzeln und für die Gesellschaft grundlegend sind, verloren, zeigten sich die Bischöfe überzeugt. Sie warnten vor einer Vielzahl neuer Fragen, die durch eine Uminterpretation von Ehe aufgeworfen würden. So sei im Blick auf andere Länder absehbar, dass durch die Preisgabe des bisherigen Eheverständnisses Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe oder auch Polygamie nur mehr schwer abzuwehren sein würden.

 

"Das Wesen von Ehe ist die dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder. Dieses Verständnis von Ehe ist fundamental für das Zusammenleben der Menschen. Es spiegelt sich wider in der Europäischen Menschenrechtskonvention genauso wie in der geltenden österreichischen Rechtsordnung", so die Bischöfe in ihrer Erklärung vor einem Monat.

 

Die Bischöfe würden alle Bemühungen unterstützen, Diskriminierungen Homosexueller zu beseitigen. Die Unterscheidung der Ehe von anderen Partnerschaftsformen sei aber nicht nur keine Diskriminierung, sondern vom rechtlichen Gleichheitsgebot her gefordert, wonach Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung sei so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden könne, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge: die natürliche Generationenfolge durch gemeinsame Kinder und das Recht von Kindern auf Vater und Mutter. Die Bischöfen verwiesen dabei auf die auch in Österreich geltende Kinderrechtskonvention, wonach Kinder grundsätzlich ein Recht haben, ihren leiblichen Vater und ihre leibliche Mutter zu kennen und von ihnen erzogen zu werden.

erstellt von: red/kap
05.12.2017
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Im Wiener Stephansdom kritisierte Kardinal Christoph Schönborn die gesellschaftliche Verrohung. Er forderte mehr Empathie und stellte die Frage, ob die Nation den "Jammer" der Flüchtlinge höre.

Österreich und das Evangelium

Gedanken zum Evangelium am Sonntag, den 26. Oktober 2025

Kardinal Schönborn zum Protektor von „Pro Oriente“ ernannt

Die Stiftung würdigt das unermüdliche ökumenische Wirken des scheidenden Wiener Erzbischofs. Sein Nachfolger betonte die Bedeutung des persönlichen Dialogs.

Gedanken zum Gräbergang

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am 1.und 2. November 2025 Mt 5,1-12a

Erzbischof Josef

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 24.10. 2025

Kardinal Schönborn dankt Klasnic bewegt für richtungsweisendes Werk

In Wien dankte Kardinal Schönborn der scheidenden Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic für ihre „Großtat“. Missbrauchsexperte Zollner systemischen Wandel von der Kirche forderte.

Verdunstet bei uns der Glaube?

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn zum Sonntagsevangelium am 19.10.2025

Muss Armut sein?

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 17.10. 2025

Leib und Seele

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 10.10. 2025

Sonnengesang

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 3.10. 2025

Erbarmen und Dankbarkeit

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Sonntagsevangelium vom 12.10.2025

Das kleine Körnchen Glaube

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Sonntagsevangelium vom 5.10.2025

HyperFocal: 0

Lazarus vor deiner Tür

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Sonntagsevangelium vom 28.9.2025

Zettel mit den Worten 'Die Macht der Worte'

Die Macht der Worte

"Antworten" von Kardinal Christoph Schönborn, aus der Zeitung HEUTE, am Freitag, 25. September 2025.

Kranker Mann mit vielen Medikamenten.

Wie sterben?

"Antworten" von Kardinal Christoph Schönborn, aus der Zeitung HEUTE, am Freitag, 19. September 2025.

Kardinal Schönborn in Köln: Mut und Hoffnung in der Krise

Kardinal Schönborn feierte vergangenen Sonntag als päpstlicher Legat den Gottesdienst zum 350- Jahr-Jubiläum von St. Maria in der Kupfergasse in Köln.

Gott und das liebe Geld

Gedanken zum Evangelium von Kardinal Christoph Schönborn am 21.9.2025

Das Kreuz im Widerspruch

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Sonntagsevangelium vom 14.9.2025

Überfluss und Mangel

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 12.9. 2025.

Heilig

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 5.9. 2025

Jesus wird immer schwächer und kann das Kreuz kaum mehr tragen. Die Soldaten befehlen dem Bauern Simon von Cyrene, das Kreuz zu tragen., Mt 27,32 (vgl. auch Mk 15,21; Lk 23,26), Bad Schönau; Marienkirche

„Erfolgsrezept“ Christentum

Gedanken zum Evangelium Sonntagsevangelium vom 7.9.2025 Lk 14,25-33 von Kardinal Christoph Schönborn.

Predigt von Kardinal Schönborn heute Vormittag zur Seligsprechung von Bischof Eduard Profittlich

Die Seligsprechung von Erzbischof Eduard Profittlich findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem alte Wunden wieder aufzubrechen drohen. Gerade in dieser Gegend der Welt ist diese Sorge besonders gegenwärtig... so Kardinal Christoph Schönborn heute Vormittag in Tallin, wo er der Seligsprechung des ersten Bischofs von Estland vorstand. 

Schule und Reli

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 29. August 2025

Religion und Gewalt

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 22. August 2025

Himmel oder Hölle

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Evangelium vom 24. August 2025

Gerangel um Rang und Ehre

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Evangelium vom 31. August 2025.

Aufgenommen für immer

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Evangelium vom 15. August 2025

Maria Himmelfahrt

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 15. August 2025

Kardinal Schönborn - päpstlicher Sondergesandter für Kölner Gnadenkapelle

Anlass ist Jubiläum der Gnadenkapelle "Maria in der Kupfergasse" am 14. September.

Büste des Hl. Dominikus /San Domenico, Bologna

Dominikus

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 8. August 2025

Vom Wachen und Warten

Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn zum Evangelium vom 10. August 2025

Kardinal Schönborn: Bedrohung durch Atomwaffen ist aktueller denn je

Kardinal in Grußbotschaft zum Wiener Hiroshima-Gedenken am 6. August: Argumentation, dass Frieden nur durch Abschreckung und gegenseitige Bedrohung gesichert werden kann, ist tragische und gefährliche Illusion.

Lydia

Antworten von Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung HEUTE am 1. August 2025.

Mann schläft auf seinem Geld.

Vom Besitz besessen

Gedanken zum Evangelium, am Sonntag, 3. August 2025, von Kardinal Christoph Schönborn (Lukas 12,13-21).

Pilgerzeichen am Pilgerweg

Pilgerwege

"Antworten" von Kardinal Christoph Schönborn, aus der Zeitung HEUTE, am Freitag, 25. Juli 2025.

Frau kniet und betet.

Beten – Atmen der Seele

Gedanken zum Evangelium, am Sonntag, 27. Juli 2025, von Kardinal Christoph Schönborn (Lukas 11,1-13).

Nuclear war concept. Explosion of nuclear bomb. Creative artwork decoration in dark. Silhouette of a person against giant mushroom cloud of atomic explosion. Selective focus

80 Jahre Atombombe

"Antworten" von Kardinal Christoph Schönborn, aus der Zeitung HEUTE, am Freitag, 18. Juli 2025.

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