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27.06.2018

CETA im Bundesrat: Katholische Arbeitnehmer gegen Voreiligkeit

Plattform "Anders Handeln": Mehrere EU-Staaten warten mit Ratifizierung auf Höchstgericht und Nachverhandlungen.

Der Bundesrat sollte am Donnerstag, 28. Juni 2018 den Freihandelspakt CETA lieber nicht voreilig unterschreiben, sondern die Nachverhandlungen, ausstehende Klärungen verfassungsrechtlicher Fragen in Österreich sowie das entscheidende Urteil des europäischen Gerichtshofes dazu noch abwarten: Dazu hat die Katholische Arbeitnehmerbewegung gemeinsam mit weiteren in der Plattform "Anders handeln" zusammengeschlossenen Organisationen - darunter Attac, Global 2000, Südwind, mehrere Gewerkschaften und ÖBV Via Campesina Austria - in Briefen an die Bundesräte aufgerufen.

 

Eine Verschiebung der Ratifizierung sei aus gleich mehreren Gründen sinnvoll, so die Plattform-Mitglieder. Vor allem prüfe derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob das in CETA enthaltene Investor-Court-System (ICS) dem EU-Recht widerspricht. Beim am Dienstag stattgefundenen ersten Hearing dazu habe sich der EuGH sehr informiert und kritisch gegenüber dem ICS gezeigt und ein Urteil bereits Ende 2018 in Aussicht gestellt.

 

Österreich wäre mit einer abwartenden Haltung nicht alleine: Die niederländische Regierung habe bereits bekräftigt, sie werde CETA nicht vor Vorliegen eines EuGH-Entscheids endgültig ratifizieren, und auch die deutschen Regierungsvertreter hätten sich zuletzt am 14. Juni klar gegen eine überhastete Ratifizierung und für ein Abwarten der Rechtsprüfung durch den deutschen Verfassungsgerichtshof und den EuGH ausgesprochen.

 

Erneut keinen Hehl machten die Mitglieder von "Anders handeln" aus ihren großen Bedenken gegenüber CETA: Der Freihandelspakt mit Kanada schütze Arbeitnehmer- und Umweltrechte sowie die öffentliche Daseinsvorsorge nicht ausreichend und sei zudem gemeinsam mit dem geplanten Investor-Staats-Schiedsverfahren aus demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Perspektive zu hinterfragen. Erst im März 2018 habe auch der EuGH entschieden, dass bestehende Sonderklagerechte zwischen EU-Staaten nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

 

Die tragischen Folgen von Sonderklagerechte wie CETA würden laut der Plattform in einer neuen Studie zum sogenannten Energiecharta-Vertrag sichtbar. Der vor zwei Jahrzehnten fast ohne öffentliche Diskussion in Kraft getretene Vertrag verleiht Konzernen enorme Macht über die Energiewirtschaft, bis hin zur Möglichkeit, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen und dadurch die Energiewende von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien zu blockieren. Verklagt wurden dabei u.a. Deutschland wegen des Atomausstiegs, Italien wegen des Verbots von Ölbohrungen oder Bulgarien wegen der Deckelung der Energiepreise. Die ausständige Klagssumme betrage derzeit 35 Milliarden Dollar.