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04.08.2020

Frankreichs neues Bioethikgesetz – Rückschritt für Kindeswohl

Französische Bischöfe, aber auch eine Gruppe von Parlamentariern protestieren gegen das neue französische Bioethikgesetz. Imabe-Geschäftsführerin Susanne Kummer,Wien bezeichnet das Gesetz als Rückschritt für das Wohl des Kindes.

Scharfe Kritik übt die französische Bischofskonferenz am, vergangene Woche vom französischen Parlament unter Zeitdruck verabschiedeten Bioethikgesetz. Im Namen der französischen Bischöfe erklärte der Erzbischof von Rennes, Pierre d'Ornellas,  die Abgeordneten wollten mit dem neuen Gesetz "den Vater vollständig aus dem Akt der Empfängnis streichen". Parlamentarier dürften sich jedoch "nicht in die Intimität der Familie einmischen und Gesetze über die Liebe erlassen". Ihre Aufgabe sei, Gesetze "auf Grundlage der Achtung der Menschenwürde und den daraus resultierenden ethischen Werten zu beschließen, darunter den Schutz der Schwächsten".


Das Gesetz war unter großem politischen und zeitlichen Druck zustande gekommen. Die Nationalversammlung hatte seit Herbst 2019 über rund 2.700 Abänderungsanträge zu entscheiden. 15 Parlamentarier kritisierten diesen demokratisch problematischen Vorgang in einem offen Brief. Sie beklagen  einen "Affront gegen das Parlament" und ein “Schlag gegen die Demokratie” bei Entscheidungen in so wichtigen Fragen, bei denen es um die Existenz von Menschen in hochsensiblen ethischen Fragen gehe.

 

Vollständige Entkoppelung von biologischer und sozialer Elternschaft
Die Geschäftsführerin des Wiener Institutes für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) Dr. Susanne Kummer erklärt, worin die Problematik des neuen Bioethikgesetzes besteht.
Es gesteht allen Frauen in Frankreich unter 43 Jahren das Recht auf eine künstliche Befruchtung als Kassenleistung zu, darunter auch Single-Frauen und lesbischen Paaren. Ebenso soll ab nun  Social Egg Freezing sowie eine Eizell- und Samenspende bei ein und demselben Kinderwunschpaar erlaubt sein. Konkret bedeutet das, dass ein Kind bis zu vier Elternteile hat - zwei genetische und zwei soziale Eltern. Das Verfahren ähnelt der Leihmutterschaft.

Als weitere Änderung soll im Bereich der Embryonenforschung, die in Frankreich erlaubt ist, in Zukunft auch die Herstellung von Mensch-Tier-Chimären möglich sein sowie die umstrittenen Eingriffe an der embryonalen Keimbahn mittels des Genom-Editierungs-Verfahrens CRISPR/Cas9.

 

Vorrang des Kindeswohles vort Kinderwunsch
"Das Kindeswohl muss vor dem Kinderwunsch Vorrang haben", untersteicht Kummer. Zwar bedeute das Leiden an einem unerfüllten Kinderwunsch für viele Paare eine existenzielle Krise, doch lasse sich aus dem "legitimen Wunsch nach einem Kind" kein individuelles "Recht auf ein Kind" ableiten, betont die IMABE-Geschäftsführerin.  "Hier wurde ein Umwertung vorgenommen: Aus dem Abwehrrecht - niemand darf mich hindern, Kinder zu bekommen - hat man ein Anspruchsrecht gemacht. Das ist höchst fragwürdig".


Kritisch sieht Kummer auch, die mangelnde Aufklärung über das gesundheitliche Risiko für Frauen: "Wir wissen heute aus Studien, dass Frauen bei einer Schwangerschaft mit Eizellspende ein bis zu fünffach höheres Risiko für schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen haben als Frauen nach spontaner Schwangerschaft."


Als zynisch bewertet die Ethikerin die Aussage des französischen Arztes und Berichterstatters für die Gesetzesvorlage Jean-Louis Touraine, es gäbe kein Recht auf einen Vater, dagegen gäbe es das Recht auf ein Kind für alleinstehende Mütter:

Eindeutig bedeute die neue französische Gesetzeslage einen Rückschritt für das Wohl des Kindes. "Wenn Kinder aus fremden Ei- und Samenzellen entstehen, bürdet man ihnen einiges auf. Sie wachsen in einem familiären Niemandsland auf. Man tut so, als ob der Leib nur Rohstoffmaterial wäre. Dabei ist die Frage, von wem wir abstammen, Teil unserer Identität."