Mit Juni 2023 laufen die letzten Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus aus. Damit endet auch die Tätigkeit des diözesanen Krisenstabs und des Krisentelefons.
Generalsekretär der Bischofskonferenz lobt zuständige Regierungsstellen für Inhalt der Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes. Kirchen und Religionsgemeinschaften können im eigenen Bereich "gleichwertige Regelungen" erlassen. Feier von Gottesdiensten weiterhin ohne besondere Einschränkungen.