Die Grundsatzentscheidung des Wirtschaftsrates bedeutet auch, dass die gemeinsam mit der Gemeinde Wien als alternative Variante angedachte Übersiedlung der KPH in die Seestadt in Aspern statt einer Modernisierung der Anlagen in Strebersdorf nicht mehr weiter verfolgt wird. Sie hat sich trotz weitestgehendem Entgegenkommen der Gemeinde als unfinanzierbar erwiesen.