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11.11.2021 · Österreich & Weltkirche · Lebensschutz

Sterbeverfügungsgesetz - schwere Bedenken

 

Laienrat hält Gesetzesvorlage in der derzeitigen Form für verfassungswidrig. Schwerwiegende Bedenken u.a. auch vom Institut für Ehe und Familie und dem Salzburger Ärzteforum.

Der Katholische Laienrat (KLRÖ) hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Sterbeverfügungsgesetz schwerwiegende Bedenken angeführt. Das Gesetz in der vorliegenden Form wäre nach Einschätzung des KLRÖ verfassungswidrig. Es sei unverständlich, dass die Beihilfe zur Selbsttötung bei Vorliegen einer entsprechenden Krankheit und ärztlicher Aufklärung straffrei sein soll, und die Straffreiheit nicht an das Vorliegen einer Sterbeverfügung anknüpft.

 

Die im Gesetzesentwurf für die Errichtung einer Sterbeverfügung vorgesehenen Vorkehrungen würden für die Strafbarkeit des assistierten Suizids weitgehend wirkungslos werden. Dadurch werde den engen Grenzen, unter denen der VfGH den assistierten Suizid gesetzt hat, nicht Rechnung getragen. Damit wäre auch die Gesamtregelung der Sterbeverfügung verfassungswidrig, weil die vom VfGH geforderten Schutzregeln de facto unterlaufen werden könnten.

 

Es müsste zudem in einer zivilrechtlichen Regelung sichergestellt werden, dass ein assistierter Suizid nicht als Selbstmord im Sinn des Privatversicherungsrechts gilt. Andernfalls könnten private Versicherungen etwa im Bereich der Lebensversicherung von assistierten Suiziden profitieren.

 

Darüber hinaus hält der KLRÖ seine Forderung aufrecht, die Beschlussfassung über das geplante Sterbeverfügungsrecht mit einem verfassungsrechtlichen Verbot der aktiven Sterbehilfe zu verbinden.

 

Kritik an fast völliger Straflosigkeit

Auch das kirchliche Institut für Ehe und Familie (IEF) kritisiert in einer ausführlichen Stellungnahme u.a. die fast völlige Straflosigkeit. Die Straffreiheit der Suizidassistenz müsste an das Vorliegen einer Suiziderklärung (Sterbeverfügung) gebunden werden, fordert das IEF.

 

Ein weiterer Hauptkritikpunkt betrifft die Regelung, dass die ärztliche Beratung bzw. Abklärung des freien selbstbestimmten Willens des Suizidwilligen ohne psychiatrische Expertise erfolgen kann. Nur im Zweifel muss laut Entwurf ein Experte beigezogen werden. Es ist für das IEF aber nicht vorstellbar, wie eine ärztliche Person - noch dazu ohne Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin zu sein - umfassend erkennen soll, ob die suizidwillige Person ihren Entschluss unter psychischem Zwang oder Beeinflussung durch Dritte trifft. Deshalb spricht sich das IEF für die verpflichtende Abklärung einschließlich einer Beratung durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin aus.

 

Schließlich sei es auch nicht nachvollziehbar, so das IEF, warum es eine ärztliche Person sein muss, die über die letale Dosis eines Suizidpräparats und seinen Wirkungsmechanismus aufklärt. Es handle sich bei einem Suizidpräparat ja gerade nicht um ein Medikament, sondern wohl eher um ein Gift ähnlich einer Waffe. "Warum aber eine ärztliche Person einer suizidwilligen Person erläutern muss, wie sie das Gift/die Waffe verwenden muss, um möglichst treffsicher und schmerzfrei zu sterben, ist nicht nachvollziehbar", heißt es wörtlich in der Stellungnahme.

 

Das IEF mahnt schließlich auch eine klarere Regelung hinsichtlich des Freiwilligkeitsgebotes bzw. Benachteiligungsverbots ein. Das neue Gesetz sollte deshalb einen Passus enthalten, in dem klar geregelt ist, dass Einrichtungen (juristische Personen), die keine Hilfeleistung, ärztliche Aufklärung oder Mitwirkung an der Errichtung einer Sterbeverfügung erbringen wollen, dies in ihren Vertragsbeziehungen zu Dritten entsprechend vereinbaren und in Weisungen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anordnen können.

 

Sicherung der Gewissensfreiheit

Das Salzburger Ärzteforum weist in seiner Stellungnahme neben der auch von anderer Seite vorgebrachten Kritik u.a. darauf hin, dass die ausdrückliche Sicherung der Gewissensfreiheit für Angehörige aller medizinischen Fachbereiche grundsätzlich positiv zu vermerken sei. Allerdings finde sich im Text nicht, ob assistierte Suizide in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens (Spitälern) und der Patientenbetreuung (z.B. Pflegeheimen) stattfinden dürfen oder unzulässig sind, was aus Sicht des Forums zu fordern sei; "denn Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime waren bisher Orte, in denen die aktive Beendigung eines Menschenlebens ein Tabu war und sich Menschen in Bezug auf ihre körperliche und seelische Integrität sicher fühlen durften". Dies sollte unbedingt so bleiben.

 

Weiters müsse die Option einer folgenlosen Ablehnung von assistierten Suiziden in der eigenen Einrichtung durch den Träger von Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen gesetzlich unbedingt und explizit gewährleistet sein. Somit müssten z.B. Orden als Träger von Spitälern oder Hospiz- und Pflegeeinrichtungen die rechtlich verbriefte Option haben, assistierten Suizid in ihren Einrichtungen ablehnen bzw. explizit untersagen zu können, ohne dass eine Benachteiligung (z.B. finanziell durch Reduktion von öffentlichen Geldern) droht.

 

Kritisch sehen die Ärzte auch die schwammige Begrifflichkeit von "Krankheit", die zum assistierten Suizid "berechtigt". Auch nicht lebensbedrohliche chronische Krankheiten wie z.B. schwere rheumatische Erkrankungen seien inkludiert. Der Einschluss eines derart breiten Krankheitsspektrums ist in den Augen des Ärzteforums ebenso problematisch wie die unscharfe Abgrenzung von körperlich schwer beeinträchtigten Personen, da dies Betroffenen suggeriere, dass angesichts ihrer Behinderung ein assistierter Suizid eine in Erwägung zu ziehende Option sein könnte. Das sei ein Widerspruch zu jahrzehntelangen Integrationsbemühungen von Menschen mit Beeinträchtigung. Daher sollte explizit eine körperliche und/oder geistige Behinderung alleine keine Voraussetzung für die Erlangung einer Sterbeverfügung darstellen können, fordert das Ärzteforum.

 

Keine "wertfreie" Beratung

Eine ausführliche Stellungnahme hat auch der St. Pöltner Moraltheologe Prof. Josef Spindelböck abgegeben. Er weist u.a. auf die Unverzichtbarkeit der Anerkennung des Gewissensvorbehalts auf persönlicher und institutioneller Ebene hin. Eine Weigerung, sich am assistierten Suizid zu beteiligen, dürfe für Angehörige der ärztlichen und pflegerischen Berufe keinen Nachteil mit sich bringen. Wie sich dies im Einzelnen auswirken wird, wenn zum Beispiel in einem von der Caritas getragenen Pflegeheim eine Person auf ihrem vermeintlichen Recht beharrt, aus freiem Entscheid durch Selbsttötung aus dem Leben zu scheiden, welche mit der Assistenz einer anderen Person verbunden ist, werde sich erst im praktischen Vollzug des Gesetzes und in allfälligen rechtlichen Einsprüchen und Anfechtungen dieser gesetzlichen Regelung zeigen.

 

Wenn im Gesetzesentwurf eine verpflichtende ärztliche Aufklärung (mit Wartefrist) vorgesehen ist, so werde diese zwar im Sinne der Anerkennung der Entscheidungsfreiheit der suizidwilligen Person "ergebnisoffen" sein müssen, so Spindelböck, das bedeute aber nicht, dass die Beratung "wertfrei" sein dürfe. "Eine ganzheitlich zu verstehende Beratung darf den Menschen in keiner Dimension seiner Existenz ausblenden und wird in diesem Sinne Ermutigung zum Leben sein", so der Moraltheologe. Leider sei aber zu erwarten, "dass bestimmte Ideologen einer aktiven Sterbehilfe dagegen Einspruch erheben und der Präferenz für das Leben keinen Stellenwert zugestehen wollen".

 

Massive Kritik am Gesetzesentwurf kommt auch von der "Jugend für das Leben", die u.a. bedauert, dass im Entwurf kein Rechtsanspruch auf Palliativmedizin vorgesehen ist. Auch die volle Finanzierung der Palliativmedizin sei derzeit nicht gesichert. "Diese Punkte sehen wir als unbedingte Notwendigkeit und fordern deren prompte Umsetzung ein".

erstellt von: red/kathpress
11.11.2021
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Kindergottesdienst mit Erzbischof Lackner am 4. Juni im Salzburger Dom. Am 31. Mai Ethikforum und Ausstellungseröffnung mit "Lebensschutz"-Bischof Glettler in Innsbruck.

Woche für das Leben: Lackner feiert mit Familien Kindergottesdienst

Messe mit Salzburger Erzbischof im Dom von ukrainischer griechisch-katholischen Gemeinde mitgestaltet.

Papst zur Suizidbeihilfe: Recht auf Leben, nicht auf den Tod

Franziskus bei Generalaudienz: Tod muss angenommen statt verabreicht werden. Palliativmedizin nicht mit Suizidbeihilfe verwechseln.

Kardinal Schönborn: Palliativ- und Hospizarbeit Vorrang geben

Kardinal Schönborn: Palliativ- und Hospizarbeit Vorrang geben

Wiener Erzbischof betont zu Neuregelung der Sterbehilfe: "Der Mensch soll nicht durch die Hand eines Menschen sterben, sondern an der Hand eines Menschen".

Suizidbeihilfe: Bischofskonferenz bleibt bei Ablehnung

Suizidbeihilfe: Bischofskonferenz bleibt bei Ablehnung

Erzbischof Lackner: Hoffnung und Auftrag, dass Sterbeverfügungsgesetz "im besten Sinne totes Recht wird, wenn es uns als Solidargemeinschaft gelingt, dass niemand in Österreich das Bedürfnis hat, es in Anspruch zu nehmen".

Suizidbeihilfe: Experten befürchten enorme Schäden für Gesellschaft

Ex-Politikerinnen Kdolsky und Pittermann, Bischofskonferenz-Vertreter Schipka und Merckens sowie Sterbehilfe-Befürworter Reif und Proksch in Podiumsdiskussion: Geplante Neuregelung wird Zusammenleben und Selbstverständnis verändern.

Suizidbeihilfe: Experten kritisieren fehlenden Palliativ-Ausbau

Ethik- und Hospizexperten warnen vor "Ungleichgewicht" und fehlender Wahlfreiheit für Lebensmüde.

Orden und Caritas: "Schutz und Würde des Lebens bis zuletzt"

"Vorläufiger Orientierungsrahmen für den Umgang mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid" in Pflegeeinrichtungen der Orden und Caritas veröffentlicht. Assistierter Suizid niemals Teil des Angebots-Spektrums kirchlicher Einrichtungen. Orden und Caritas setzen auf Begleitung.

Aktion Leben: Kinderrechte auch für Kinder vor der Geburt

Generalsekretärin Kronthaler sieht beim "Recht auf Leben" besonderen Handlungsbedarf und kritisiert "Kampf der Ideologien"

Sterbeverfügungsgesetz - schwere Bedenken

Laienrat hält Gesetzesvorlage in der derzeitigen Form für verfassungswidrig. Schwerwiegende Bedenken u.a. auch vom Institut für Ehe und Familie und dem Salzburger Ärzteforum.

Bischof Glettler: Suizidbeihilfe - "kultureller Dammbruch"

Innsbrucker Bischof in Allerheiligenpredigt: "Dass daraus ein gesellschaftlicher Normalfall wird, ist zu erwarten."

Respekt und Kritik zur Vorlage für ein neues Sterbeverfügungsgesetz

Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler, für Lebensschutzfragen zuständiger Bischof respektiert Bemühen um eine verantwortungsvolle Regelung, lobt Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, zeigt sich aber enttäuscht über vertane Chancen bei der Suizidprävention.

"Pro Life Tour": Für Lebensschutz drei Wochen lang durch Österreich

Jugendliche marschieren für "Menschenrechte von Anfang an" von Salzburg nach Klagenfurt und stellen sich gegen das "Menschenrecht auf Abtreibung".

Sterbehilfe: Schlussbericht des "Dialogforums" veröffentlicht

Sterbehilfe: Schlussbericht des "Dialogforums" veröffentlichtKonsens bei Forderung nach Hospiz, geregeltem Ablauf und Sicherstellung der freien Willensfähigkeit, deutliche Differenzen bei Wartezeit und durchführenden Personen. Gesetzesvorschlag der Regierung verzögert sich.

Heilige Messe zum Schutz des Lebens mit Weihbischof Scharl

Anlässlich des Tages für das Leben feiert Weihbischof Franz Scharl am 2. Juni 2021 um 18 Uhr die Hl. Messe in der Kirche St. Josef ob der Laimgrube, 6., Windmühlgasse 3.

Bischöfe mahnen: Assistenz zum Leben statt Hilfe zur Selbsttötung

Erklärung der Bischofskonferenz zum "Tag des Lebens" (1. Juni) nennt Erwartungen für künftiges Suizidbeihilfe-Gesetz:  Suizidwillige vor Einflussnahme Dritter schützen, Palliativ- und Hospizangebote ausbauen, Menschenwürde "nicht der Leistungslogik opfern"

Experten: Solidarische Gesellschaft ist wichtigste Suizidprävention

Experten: Solidarische Gesellschaft ist wichtigste Suizidprävention

Ärzte, Seelsorger und Theologen rufen bei Online-Diskussion in der "Lange Nacht der Kirchen" zu mehr Zuwendung zu Kranken, Alten und Einsamen auf. Bischof Scharl sieht Bewusstseinsarbeit auch in der Kirche nötig.

Turnovszky: Der Tod ist nicht Ende, sondern Vollendung des Lebens

Wiener Weihbischof übt in Niederösterreichischen Nachrichten Kritik an vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen absoluten Verbot des assistierten Suizids.

Sterbehilfe

Sterbehilfe: Dialogforum startet mit Hospiz und Palliativversorgung

Kirchenvertreterin im Forum, Merckens: Ausbau, finanzielle Absicherung und Rechtsanspruch auf Hospiz und Palliativversorgung vor der Suizidbeihilfe-Freigabe unbedingt notwendig.

Suizidbeihilfe: Experten fordern Schutzkonzept und Palliative Care

Mediziner Watzke kritisiert massive Unterversorgung mit Palliativmedizin. Ex-Behindertensprecher Huainigg fordert Hilfen für selbstbestimmtes Leben.

Glettler kritisiert "Manipulation" in Sterbehilfe-Umfrage

Lebensschutz-Bischof in "Tiroler Tageszeitung" bemängelt Formulierung der von Sterbehilfe-Gesellschaft beauftragten Befragung. Auch früherer Ärztekammer-Präsident hinterfragt Ergebnisse.

Ethikerin warnt vor Auffassung von Altwerden als "Krankheit"

Untersuchungen in Benelux-Staaten zeigen dramatischen Anstieg von Fällen aktiver Sterbehilfe bei älteren Menschen ohne schwere Erkrankung. IMABE-Geschäftsführerin Kummer hinterfragt Konzept des "selbstbestimmten Todes".

Suizidbeihilfe: Familienverband fordert Maßnahmen gegen Missbrauch

KFÖ-Präsident Trendl fordert Ausbau mobiler und stationärer Palliativmedizin sowie von Telefonseelsorge. Appell an Gesetzgeber und Regierung für flankierende Maßnahmen zum assistierten Suizid.

"Jugend Eine Welt": Corona trifft auch 2021 unschuldige Kinder

Katholische Hilfsorganisation rechnet mit Folgeschäden der Pandemie wie armutsbedingte Bildungsabbrüche und mehr Kinderarbeit.

Scharl: Kein schwarzes Loch fürs Töten bohren

Mit dem Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (ÖVfGH) von vergangener Woche wird ein erstes kleines schwarzes Loch für das Töten als Beenden menschlichen Lebens zu bohren versucht.

Nach VfGH-Urteil: Ethiker warnt vor weiterer Entsolidarisierung

Ethiker Weiß: Entscheid ist "konsequente Entwicklung in einer Gesellschaft, in der Autonomie als der höchste Wert verstanden wird". Schattenseite der Überhöhung der individuellen Autonomie ist aber Gleichgültigkeit.

Assistierte Suizid: Kritik an VfGH-Entscheidung

Salzburger Ärzteforum warnt im Blick auf Länder wie Benelux-Staaten, Schweiz und Kanada vor weitreichenden negativen Folgen der Aufhebung des Verbots an Suizid-Mitwirkung. Auch Ärztekammer sieht falschen Schritt.

Kardinal Schönborn: Töten darf nicht zur Gewohnheit werden

Kardinal Christoph Schönborn äußert in der "Kronenzeitung" heute Sonntag die Hoffnung, dass das Parlament nach dem am Freitagabend vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Verbot der Sterbehilfe „mit Weisheit nach guten Lösungen sucht."

H?nde einer alten und einer jungen Frau.      Wien, 29.9.2004         ? Franz Josef Rupprecht; A-7123 M?nchhof; Bank: Raiffeisenbank M?nchhof (BLZ: 33054), Konto.-Nr.: 17.608

Erzbischof Lackner: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch

Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit "Bestürzung" auf Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Für Kirche gilt: "Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben"

Sterbebegleitung – Beistand bis zum Ende

"Das Leben ist lebenswert, bis zum Schluss", sagt Monika. Die diplomierte Krankenschwester begleitet Todkranke in ihren letzten Stunden.

Bischof bei "Marsch fürs Leben": Verbot von Sterbehilfe beibehalten

Emeritierter Bischof Küng: "Unabhängig davon, ob jemand an Gott glaubt oder nicht, betrifft die Auffassung, dass das menschliche Leben ein unantastbares Gut ist, das Wesen des Menschen und der menschlichen Gesellschaft".

Turnovszky: Aktive Sterbehilfe kein Akt der Barmherzigkeit

Wiener Weihbischof appelliert zu mehr gesellschaftlichen Investitionen für "Aufmerksamkeit, Nähe und Zeit" am Lebensende.

Hände

Sterbehilfe: Experte warnt vor Rechtfertigungsdruck auf Kranke

Deutscher Arzt und Psychotherapeut Bauer in "Der Sonntag"-Interview gegen Freigabe kommerzieller Sterbehilfe. In besonderen Einzelfällen ethische Vertretbarkeit einer Sterbehilfe nicht völlig ausgeschlossen.

Sterbehilfe: Weitere Warnungen vor Lockerung nicht nur aus Kirche

Wiener Ärztin und frühere SP-Gesundheitsstadträtin Pittermann warnt vor Tabubruch und Missbrauch. Wiener Katholischer Familienverband strikt gegen Legalisierung aktiver Sterbehilfe. Benelux-Daten "ernüchtern".

Suizidbeihilfe: Bischöfe warnen erneut vor Aufhebung des Verbots

Kardinal Schönborn: "Das Sterben darf nicht zum Geschäft werden". VfGH verhandelt Donnerstag über mögliche strafrechtliche Lockerungen.

Vor VfGH-Verhandlung: Weitere Experten warnen vor Suizidbeihilfe

Bioethiker, Moraltheologen, Bischöfe und Ordensvertreter sprechen sich für Beibehaltung der aktuell gültigen Rechtslage zum Lebensende aus.

"Aktion Leben": Wien lässt viele schwangere Frauen im Stich

Stadt informiert Schwangere nicht über kostenlose und qualitätsgesicherte Beratungs- und Hilfsangebote des unabhängigen Vereins. Neue Werbeoffensive mit City Lights.

Ein bisschen töten gibt es nicht

Am Ende darf man dann wie in Belgien Kinder oder wie in den Niederlanden Demente töten – also Menschen, die gar keine mündige Zustimmung zu ihrer Tötung geben können.

"Aktion Leben": Klares "Nein" zu Sterbehilfe

Statt Lockerung der aktiven Sterbehilfe Ausbau der Palliativ- und Hospizbetreuung.

Sterbehilfe: Familienverband gegen "Geschäft mit dem Tod"

Im Hinblick auf anstehendes VfGH-Urteil publiziert Katholischer Familienverband Stellungnahmen von Ex-ÖVP-Behindertensprecher Huainigg und katholischer Publizistin Kaiser.

"Aktion Leben" fordert Kinderrechte auch für Ungeborene

Generalsekretärin Kronthaler: Es ist an der Zeit, die Kindheit in ihrer Gesamtheit zu achten und zu schützen. UN-Kinderrechtskonvention feiert am 2. September 30-jähriges Bestehen.

"Pro Life Tour" 2020 endet mit Forderung "Hilfe statt Abtreibung"

Jugendliche Lebensschützer legten in drei Wochen zu Fuß 342 Kilometer durch vier deutschsprachige Länder Europas zurück.

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