Montag 5. Januar 2026
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In-vitro-Fertilisation: "Wir brauchen eine öffentliche Debatte"

(04.05.2012) Moraltheologe Beck und Juristin Merckens fordern als Mitglieder der Bioethikkommission eine Berücksichtigung der Minderheitenvoten.

Mit dem Ruf nach einer "niveauvollen öffentlichen Debatte" zur komplexen Thematik der In-vitro-Fertilisation (IVF) und den damit einhergehenden ethischen Fragestellungen hat der Mediziner und Moraltheologe Matthias Beck aufhorchen lassen. Die mediale Berichterstattung über die umstrittenen reproduktionsmedizinischen Entwicklungen und die differenzierten Stellungnahmen der Bioethikkommission sei oft "dürftig oder verzerrt", so Beck.

 

Die Kommission tritt am Montag, 7. Mai 2012, zur nächsten Sitzung unter anderem zur umstrittenen Frage der IVF für alleinstehende Frauen und lesbische Paare zusammen. Auch die Themen Fremdsamenspende mit IVF und Präimplantationsdiagnostik (PID) stehen auf der Tagesordnung der Kommission, die gegenwärtig an einer Neufassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes arbeitet.

 

Damit die Kommission nicht zum "Feigenblatt" wird

Beck rief dazu auf, die parteipolitische Einflussnahme aus der Bioethikkommission zu verbannen. Wenn sich der Modus der Mitgliederberufung nicht ändere und internationalen Standards angepasst werde, drohe die Kommission zum "Feigenblatt für (partei)politisch schon längst getroffene Entscheidungen" zu werden, so Beck. Eine Neuregelung der Zusammensetzung könnte sich etwa an der Europäischen Ethikberatergruppe von Kommissionspräsident Manuel Barroso, dem Deutschen Ethikrat oder dem Presidents Council des amerikanischen Präsidenten orientieren.

 

Kein einheitliches Votum möglich

Zu den laufenden Beratungen der Bioethikkommission zu einer - bereits seit 2004 anvisierten - Neufassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, sagte Beck, er sehe auch dort keine Chance auf ein einheitliches Votum. Zu weit lägen die Haltungen der Kommissionsmitglieder in der Frage einer Öffnung der IVF auch auf alleinstehende Frauen, lesbische Paare, homosexuelle Paare (Leihmutterschaft), der Fremdsamenspende für die IVF und der PID auseinander. Beck selbst zählt zu den Unterzeichnern des jüngsten Minderheitenvotums der Kommission gegen eine Liberalisierung der IVF.

 

Einen möglichen Kompromiss ortet Beck im Bereich der PID. Hier könnte er sich eine Legalisierung in engen gesetzlichen Grenzen nach deutschem Vorbild vorstellen. Demnach sei es ethisch vertretbar, Embryonen im Rahmen der IVF durch eine PID auf ihre prinzipielle Lebensfähigkeit zu testen, damit der Frau nicht ein toter oder lebensunfähiger Embryo eingepflanzt werde. Auch wenn die katholische Position im Lebensschutz eindeutig sei und eine Selektion von Embryonen prinzipiell ablehne, so könne er sich eine begrenzte Zulassung der PID im Blick auf die Testung auf Lebensfähigkeit vorstellen. Allerdings besteht hier immer die Gefahr der Ausweitung auf weitere Diagnosen und die Schwierigkeit der Kontrolle, dass wirklich nur auf Lebensfähigkeit getestet wird und nicht auch andere Eigenschaften wie etwa das Geschlecht bekannt gegeben werden.

 

Merckens: "Österreich sollte eigenen Weg gehen"

Unterstützt wird Beck in seinem Ruf nach einer breiten öffentlichen Debatte von Stephanie Merckens, Juristin und ebenfalls Mitglied der Bioethikkommission. Auch sie zählt zu den Kritikern einer Ausweitung der IVF. Es komme zu einer "Verzweckung des Embryos" und zu einem "grundlegenden Paradigmenwechsel in der Elternschaft", warnte Merckens bei einem Vortrag über "Rechtliche Aspekte des umfassenden Schutzes des menschlichen Lebens" am Donnerstag im Wiener Institut für Ehe und Familie (IEF). Zugleich ermunterte sie dazu, "dass Österreich in der Frage der IVF einen eigenen Weg gehen sollte". Eine Liberalisierung sei keineswegs der unabänderliche Weg, Zweifel und ethische Bedenken gäbe es auch in anderen Ländern, so Merckens.

 

Ungeklärt: Import embryonaler Stammzelle

Eine "dringende Klarstellung" ortet die Juristin bei der Frage der embryonalen Stammzellforschung - konkret: bei der Frage des Imports bestehender Stammzelllinien aus dem Ausland. Ist die Herstellung embryonaler Stammzellen zu therapeutischen oder Forschungszwecken in Österreich nämlich verboten, so enthalte sich der Gesetzgeber in der Frage des Imports der Stimme, was zugleich als stille Zustimmung gewertet werde. Hier bestehe Klärungsbedarf, so Merckens.

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