Dienstag 19. März 2024

Kircheneintritt

Wiederaufnahme in die Kirche

 

Immer wieder sind Menschen von der Kirche enttäuscht und treten aus, doch oft bleibt ein Schmerz zurück. Wenn Sie mit jemand sprechen wollen, dann finden Sie hier Ihre Gesprächspartner.

 



Wichtig für den Wiedereintritt ist, Sie müssen bereits getauft und dann ausgetreten sein. Sollte das nicht der Fall sein und Sie sich taufen lassen wollen, dann lesen Sie bitte hier weiter.


Erster Schritt:

 

Ein Seelsorger in Ihrer Nähe wird sich gerne mit Ihnen über ihren Wiedereintritt unterhalten. Er ist es auch, der alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leitet und Sie weiterhin begleitet.

 

In den meisten Fällen ist dies der Pfarrer ihrer Wohnpfarre.

 

Hier finden Sie die Pfarren in Ihrer Nähe

 

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Sie können uns auch direkt kontaktieren.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0800 99 91 34 sowie unter anliegen@edw.or.at

 

Das Gespräch mit dem Priester dient der Vergewisserung in Glaubensfragen. Es ist aber auch für die Kirche wichtig und dienlich, da Sie Feedback geben können, wo Sie etwaige Versäumnisse und Probleme in der Kirche sehen.

  • Bei diesem Gespräch wird nichts "abgeprüft" oder abgefragt.
  • Sie müssen auch den Kirchenbeitrag für die Zeit Ihres Austritts nicht nachzahlen!
  • Es geht einzig um Sie in Ihrer persönlichen Lebens- und Glaubenssituation - und um Ihr "Ja" zur Wiederaufnahme in die Kirche.
  • Auch die Form, wie genau Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten, können Sie frei wählen: Ganz schlicht in der Pfarrkanzlei oder lieber feierlich im Rahmen eines Gottesdienstes.

 

 

 

 


 


                                        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


FAQ

 

Welche Unterlagen brauche ich, um in die Kirche einzutreten?

 

Zum Wiedereintrittsgespräch nehmen Sie bitte Ihren Taufschein und den Austrittsvermerk mit, falls Sie diesen im Zuge Ihres Austritts aus der Kirche erhalten haben.

Wenn Sie verheiratet sind, bringen Sie bitte außerdem noch Ihren Trauschein mit.

 

Wie hoch wird mein Kirchenbeitrag sein?

 

Sie müssen für die Zeit ihres Austritts keinen Kirchenbeitrag nachzahlen. Nach dem Eintritt beginnt die Beitragspflicht im darauffolgenden Jänner bzw. Juli. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihr Kirchenbeitrag sein wird, verwenden Sie bitten den Kirchenbeitragsrechner.

 

Wo finde ich mehr zum Thema?

 

Auf der Seite Kircheneintritt finden Sie weitere nützliche Informationen rund um das Thema

  

 

 


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