Mittwoch 7. Januar 2026
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"Korrekter Umgang mit Daten bei Opferschutzkommission"

(25.04.2012) Der Vorsitzende der kirchlichen Datenschutzkommission, Walter Hagel, nimmt zu Vorwürfen eines Missbrauchsopfers Stellung.

Der Umgang mit Daten von Missbrauchsopfern im kirchlichen Bereich ist korrekt. Darauf hat der Vorsitzende der kirchlichen Datenschutzkommission, Walter Hagel, am Mittwoch, 25. April 2012, hingewiesen. Es würden keinerlei Dateninhalte seitens der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft an die Datenschutzkommission weitergeben, betonte Hagel.

"Dadurch, dass keinerlei Dateninhalte weitergegeben wurden, ist nicht nur keine Verletzung des Datenschutzgeheimnisses geschehen, sondern eine solche Verletzung ist auch undenkbar", so Hagel. Denn auch umgekehrt sei eine Weitergabe von Dateninhalten nicht möglich: "Dateninhalte werden von der Datenschutzkommission weder erhoben noch weitergegeben, weil wir ja nicht einmal darüber verfügen - und das auch gar nicht wollen", sagte Hagel.

 

"Es wurden keine Dateninhalte weitergegen"

Hagel reagierte damit auf einen Bericht der Tageszeitung "Der Standard" (Mittwoch-Ausgabe). Demnach hatte ein bereits entschädigtes Missbrauchsopfer bei der Unabhängigen Opferschutzkommission und der kirchlichen "Stiftung Opferschutz" eine Datenauskunft angefragt; eine Antwort habe er aber von der Kirchlichen Datenschutzkommission erhalten.

 

Die Datenschutzkommission agiere als eine Art Vermittler zwischen dem, der eine Auskunft begehrt, und jenen Stellen, die tatsächlich über die jeweiligen Daten verfügen, klärte Hagel den Fall auf. Auch sähen die Bestimmungen der katholischen Kirche vor, dass bei Zweifelsfragen die Auskunftserteilung der Datenschutzkommission obliege. So hätten sich auch in diesem Fall die beiden Einrichtungen an die kirchliche Datenschutzkommission gewandt. Diese habe dem Betroffenen gegenüber lediglich die Datenarten, die im gesamten kirchlichen Bereich über eine Person gespeichert sind, Auskunft gegeben, aber keine Dateninhalte, betonte Hagel - eben schon allein deshalb, weil man über solche gar nicht verfüge.

 

Für Auskünfte über konkrete Dateninhalte hätte sich der Anfragesteller erneut an die Datenschutzkommission wenden müssen, diese hätte dann die "Stiftung Opferschutz" und die "Klasnic-Kommission" ersucht, "nach nochmaliger Überprüfung der Identität" dem Betroffenen die entsprechenden Informationen mitzuteilen. Darüber sei der Betroffene in diesem Fall auch vor rund zwei Monaten aufgeklärt worden; daraufhin sei aber keine Reaktion mehr gekommen. Deshalb habe die Datenschutzkommission das Ersuchen um Auskunft auch gar nicht an die "Stiftung Opferschutz" und die "Klasnic-Kommission" weitergegeben.

 

Auch keine sensiblen Daten an Stiftung

Auch Herwig Hösele, der Sprecher der "Klasnic-Kommission", betonte in einem Bericht der "Austria Presse Agentur" am Mittwoch, die kirchliche Datenschutzkommission habe dem Betroffenen "seriös alles beantwortet, was in Einrichtungen der katholischen Kirche beziehungsweise bei uns über eine Person gespeichert ist, aber die Daten selbst sind nicht verknüpft". Lediglich die "Stiftung Opferschutz", die für die finanziellen Entschädigungen zuständig ist, erhalte ein Deckblatt mit "Name, Adresse, Art des Missbrauchs, Ort und Zeit des Missbrauchs sowie beschuldigte Personen"; Details seien nicht enthalten.

 

Diese Daten seien für die Stiftung einerseits für die Plausibilitätsprüfung der Vorwürfe nötig, andererseits auch, um interne kirchliche Konsequenzen gegen Beschuldigte einzuleiten. "Was die Stiftung nicht erfährt, sind 'Clearing-Berichte' selbst, die wirklich sensiblen Daten", betonte Hösele. Die "Clearing-Verfahren" bilden die Grundlage für Entscheidungen der "Klasnic-Kommission". Es handelt sich dabei um eine "Abklärung der Situation" mit dem Opfer.

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