Es war 1953, als der Generalrat der Caritas Socialis beschloss, für Ordensgründerin Hildegard Burjan einen Seligsprechungsprozess einzuleiten. Zehn Jahre später eröffnete der damalige Wiener Erzbischof Kardinal Franz König den diözesanen Prozess. 2011 unterzeichnete Papst Benedikt XVI. das entsprechende Dekret.
Sehr aufwendig gestaltete sich die Anerkennung des auf die Fürsprache der "Dienerin Gottes" eingetretenen medizinischen Wunders. "Es wurde Mitte der 1980er Jahre diesbezüglich mit einem Vorverfahren begonnen", erinnert Andreas Lotz, Vizekanzler im Erzbischöflichen Ordinariat. Verfahrenstechnisch abgeschlossen war es laut Lotz erst vor "ungefähr eineinhalb Jahren". Dies war notwendig, da die medizinische Fragestellung einen längeren Zeitraum in Anspruch nahm.
Das Wunder betrifft eine heute noch lebende Frau, die infolge mehrerer Operationen aus medizinischer Sicht kein Kind zur Welt hätte bringen können. Die Frau wendete sich mit einer Fürbitte an Hildegard Burjan. "Das ist als 'Sprechendes Wunder' zu bezeichnen, sagt Andreas Lotz vom Referat für Selig- und Heiligsprechungsverfahren der Erzdiözese Wien. Dieses Ereignis auf Fürsprache Burjans wurde als Wunder anerkannt, weil "eben hier ein medizinisch nicht erklärter Zustand zu einer glücklich endenden Schwangerschaft geführt hat", so Lotz. Burjan selbst hatte ihre Tochter unter Lebensgefahr zur Welt gebracht.
Der 1963 begonnene diözesane Seligsprechungsprozess wurde im Juni 2001 positiv abgeschlossen. Die Akten gingen daraufhin zur nochmaligen Prüfung in die zuständige vatikanische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen. Mehrmals kamen Bischofs-, Theologen- und Ärztekommissionen zusammen und zahlreiche Gutachten wurden erstellt, bevor am 7. Juni 2011 die Kardinalsversammlung der vatikanischen Selig- und Heiligsprechungskongregation dem Papst empfahl, die österreichische Sozialpionierin selig zu sprechen. Papst Benedikt XVI. unterzeichnete schließlich am 27. Juni das entsprechende Dekret.
Um ein Selig- oder ein Heiligsprechungsverfahren voranzubringen benötigt es "nach den geltenden Verfahrensvorschriften einen sogenannten Aktor, eines Antragstellers - in aller Regel ist das eine juristische Person", erläutert Andreas Lotz vom Erzbischöflichen Ordinariat. Die konkrete Durchführung, die einer anwaltlichen Begleitung gleichkommt, nimmt ein Postulator vor. Dieser ist für die Mitbetreuung der verschiedenen Verfahrensschritte verantwortlich. "Er hält das jeweilige Verfahren am Laufen", bringt es Andreas Lotz auf den Punkt.
Auf Seite der Diözese kommt es dem jeweiligen Bischof zu, nachdem er eine Causa angenommen hat, einen Senat zu beauftragen, der dann in seinem Namen ein Verfahren weiter betreut. Dazu gehört ein bischöflich Delegierter, ein "Promotor Justitiae", und ein Notar, der für die formale Beglaubigung und für die Öffentlichkeit repräsentierend tätig ist. "Wenn es notwendig ist, werden Gutachter bestellt, etwa medizinische Gutachter, insbesondere in Wunderprozessen, aber auch Fachleute bei historischen Fragen oder sonstige Experten, wenn es einer authentischen Fachbeurteilung bedarf", bestätigt Andreas Lotz.
Die Seligsprechung von Hildegard Burjan, der Gründerin der Schwesterngemeinschaft Caritas Socialis (CS), ist die erste Seligsprechung der Geschichte im Wiener Stephansdom. Bis vor wenigen Jahren war Rom Schauplatz der Seligsprechungen als "Zentrum der römisch-katholischen Kirche und der Apostelgräber, wo durch den Papst, der Rom früher selten verlassen hat, eine Selig- oder Heiligsprechung vorgenommen wurde", schildert Andreas Lotz den historischen Impact.
Eine neue Verfahrensordnung hat das geändert, so der Vizekanzler im Ordinariat der Erzdiözese Wien: "Sie sieht neben manchen kleineren und größeren Revisionen des Verfahrensrechtes auch einen besonderen Ortsbezug vor". Dahinter steht der Gedanke, dass, wenn eine Seligsprechung erfolgt, diese nicht fern der Ortskirche in Rom stattfinden soll. Im konkreten Fall von Hildegard Burjan meint Ortskirche die Erzdiözese Wien. "So ist es zum ersten Mal der Fall, dass am Bischofssitz selbst, im konkreten Fall im Stephansdom eine Seligsprechung einer 'Dienerin Gottes' vorgenommen wird", erläutert Andreas Lotz.
Gedenktag für Hildegard Burjan wird der 12. Juni sein, das ist einen Tag nach ihrem Tod. Hildegard Burjan starb am 11. Juni 1933. "Da am 11. Juni ein Apostelfest begangen wird, wurde der Gedenktag mit 12. Juni festgelegt", berichtet Andreas Lotz, Vizekanzler im Ordinariat der Erzdiözese Wien.
Die Seligsprechung von Hildegard Burjan am 29. Jänner 2012 um 15.00 Uhr im Stephansdom nimmt der Präfekt der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsverfahren, Kardinal Angelo Amato vor, der von Papst Benedikt XVI. als sein persönlicher Vertreter beauftragt wurde. Kardinal Christoph Schönborn wird die Festpredigt halten, zur Mitfeier sind alle Gläubigen eingeladen. Der Dom ist ab 14.15 Uhr über das Riesentor zugänglich.
Radio Stephansdom überträgt am 29. Jänner 2012 ab 15.00 Uhr die Seligsprechung von Hildegard Burjan live.