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Vorerst keine Schulimpfung in kirchlichen Privatschulen

(23.12.2012) Die Wiener Ärztekammer und die Erzdiözese Wien wollen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Der Großteil der katholischen Privatschulen in Wien bietet im laufenden Schuljahr keine Schulimpfungen an. Das bestätigte das Schulamt der Erzdiözese Wien am Donnerstag, 22. Dezember 2011, nachdem am Vortag eine Besprechung mit Vertretern der Wiener Ärztekammer "zur Klärung der Situation" stattgefunden hatte. Ziel müsse "Rechtssicherheit für alle Beteiligten" sein. Auslöser dafür waren zwei Gerichtsentscheidungen bei Impfschadensfällen in Kärnten und in der Steiermark. "Die Ärztekammer für Wien stellt sich hinter die Forderung der Privatschulen, wonach die Durchführung von Schulimpfungen einheitlich durch die Stadt Wien beauftragt werden müsse", heißt es in einer Presseaussendung der Ärztekammer.

 

Zwei Impfschadensfälle

Die Zurückhaltung von Schulträgern hinsichtlich der bisher üblichen Schulimpfungen wurde durch zwei Impfschadensfälle ausgelöst. In Kärnten und in der Steiermark hatten zwei Schüler infolge von Schulimpfungen gesundheitliche Schäden davongetragen. In beiden Fällen wurden die Erziehungsberechtigten über mögliche Folgen nicht ausreichend aufgeklärt. Beide Bundesländer wurden - wenn auch in einem Fall noch nicht rechtskräftig - zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt, weil sie den Auftrag, die Impfung durchzuführen, erteilt haben. Diese Entscheidungen haben dazu geführt, dass auch an öffentlichen Schulen im vergangenen Schuljahr teilweise nicht geimpft wurde.

 

Unklare Rechtslage

Laut Birgit Moser-Zoundjiekpon, die seitens der Erzdiözese Wien am Gespräch mit der Ärztekammer teilnahm, gebe es jetzt "unterschiedliche Meinungen" darüber, ob die vom Bundesministerium für Gesundheit getroffenen Maßnahmen ausreichen, um Schulärzte und ihre Auftraggeber rechtlich bestmöglich abzusichern. Den Schulen werde seitens der zuständigen Landesgesundheitsdirektion Informationsmaterial zu den einzelnen Impfungen samt Formularen zur Erhebung der medizinischen Vorgeschichte der Schüler zur Verfügung gestellt. Auf diesen können die Erziehungsberechtigten auch einen ausdrücklichen Verzicht auf weiterführende Aufklärungsgespräche abgeben. Das Informationsmaterial sei allerdings "sehr umfangreich und teilweise schwer verständlich", so die Rechtsexpertin im Schulamt der Erzdiözese Wien. Zudem sei "nicht klar, ob die Verzichtserklärung im Ernstfall wirklich ausreichen würde, um Schmerzensgeldforderungen abzuwenden."

 

Mangelnde Aufklärung

Häufig werde laut Moser-Zoundjiekpon auf das Impfschadengesetz als Lösung des Problems verwiesen. Dieses sieht vor, dass der Bund für Schäden eine verschuldensunabhängige Entschädigung zu leisten hat. "Dadurch werden allerdings Schmerzensgeldforderungen aufgrund von verschuldeten Schäden durch mangelnde Aufklärung nicht abgedeckt", gibt Moser-Zoundjiekpon zu bedenken. Diese Schmerzensgeldforderungen würden daher direkt den Schularzt oder den Schulerhalter als Auftraggeber treffen, "solange das Bundesland nicht formal die Rolle des Auftraggebers übernimmt, sondern die Privatschulen lediglich 'ersucht' Impfungen durchzuführen".

 

Ärztekammer unterstützt Forderung der Privatschulen

Die Wiener Ärztekammer erklärte, dass sie sich "hinter die Forderung der Privatschulen" stellt. Die Furcht der Schulträger vor der Haftung sei durchaus nachvollziehbar, da die Regelung des Impfschadengesetzes nicht voll zum Tragen komme. "Die Notwendigkeit von Schulimpfungen ist jedoch nicht in Frage zu stellen, schließlich geht es um die Gesundheit der Kinder", sagte Ärztekammerpräsident Walter Dorner.

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