Sonntag 11. Januar 2026
Artikel aus dem Archiv

Eine Urkunde kehrt zurück

(05.04.2011) Mit einer zurückgekauften Urkunde erhellt das Archiv und das Domkapitel von St. Stephan ein Stück Diözesangeschichte von Wien. 

Das Domkapitel von St. Stephan und das Archiv der Erzdiözese Wien erwarben gemeinsam die Verkaufsurkunde des Zwettlerhofes zurück. "Die Urkunde ist im letzten Jahrhundert aus dem Archiv der Erzdiözese verschwunden und wurde uns jetzt um 4.500 Euro zum Kauf angeboten", berichtet die Wiener Diözesanarchivarin Annemarie Fenzl.

 

Blick in die Diözesangeschichte

Die Urkunde bestätigt, dass Abt Otto und der Konvent des Stiftes Zwettl den Zwettlerhof an Herzog Rudolf IV., den Stifter verkauft haben. Dieser machte das Haus zur Wohnstätte für die Kanoniker des 1365 errichteten Kollegiatkapitels von St. Stephan. Das Kapitel bestand aus 24 Kanonikern, 26 Kaplänen und einem Propst mit Stab und Mitra. "Herzog Rudolf der Stifter wollte natürlich auch einen Bischof nach Wien bringen, was aber nicht so leicht möglich war", erzählt Fenzl. Es habe schon zur Zeit der Babenberger unter Leopold VI. erste Ansätze in dieser Richtung gegeben. Auch Herzog Rudolf hatte Wünsche und Pläne in dieser Richtung und begann durch die Gründung des Kollegiatkapitels zu Allerheiligen quasi eine Vorstufe. "Er stiftete in seinem Geburtszimmer in der Wiener Burg, das er in eine Kapelle umwandeln ließ, ein Kapitel, das der seligen Jungfrau Maria und allen Heiligen geweiht war. Und der Papst gestattete diese Stiftung", so Fenzl. Aber ein solches Kapitel in eine so kleine armselige Kapelle zu stiften sei "wohl eine Gotteslästerung", da waren sich Herzog Rudolf und seine Berater einig. "Und so bat der Herzog den Papst, das Kapitel auf die Westempore von St. Stephan übertragen zu dürfen. Auch das erlaubte der Papst", so Fenzl. So hatten die Wiener in der Folge zwar noch immer keinen Bischof, aber einen "infulierten Propst, was für die einfachen Menschen in Wien kaum einen Unterschied machte", weiß Annemarie Fenzl.

 

Dokument als Zeichen der Sorge Herzog Rudolfs IV. für seine neue Stiftung

Die zurückgekaufte Urkunde habe einen besonderen Wert für die Erzdiözese Wien und besonders für das Domkapitel, da sie für dieses bis auf den heutigen Tag sozusagen die Rechtsgrundlage für den Nachweis der Besitzrechte des Kapitels am Zwettlerhof bedeute. Darüber hinaus erinnert sie an die interessanten Umstände im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Chores von St. Stephan durch die Bürger von Wien. Denn das Stift Zwettl war ja nur dadurch in den Besitz des später so genannten Zwettlerhofes gekommen, weil sein altes Haus, das hinter der romanischen Stephanskirche auf dem Stephansfreithof stand, dem neuen Chor der Stephanskirche weichen musste. "In der Klosterchronik des Stiftes Zwettl steht zum Jahr 1300 vermerkt, daß die Bürger von Wien damals das Stift gezwungen hatten, dieses Haus herzugeben", erzählt Fenzl. Das Stift kaufte dafür den Zwettlerhof, den es bis zum Jahr 1361, als Rudolf IV. ihn als Wohnstätte für seine Domherren erwarb, auch besaß. In der nun wieder heimgekehrten Urkunde von 1361werden der alte Pfarrhof von St. Stephan, das heutige Erzbischöfliche Palais, der Zwettlhof und auch die Wollzeile genannt.

 

Besonders ist auch, dass die Urkunde von einem zweiten Bestätigungsschreiben des Passauer Bischofs begleitet ist, der diesen Verkauf bestätigen musste. "So ist die Urkunde, die jetzt wieder im Besitz des Archivs der Erzdiözese Wien ist, ein wertvolles historisches Dokument, über das wir sehr glücklich sind", betont Annemarie Fenzl.

 

Der Zustand der Urkunde sei außerordentlich gut. "Wo auch immer sie gewesen ist, sie war gut aufbewahrt, denn keines der zwölf Siegel ist beschädigt", so Fenzl.

Als Dank für die Beteiligung des Domkapitels am Rückkauf der Urkunde bereitete das Archiv den Mitgliedern des Domkapitels ein festliches Frühstück im neuen Kardinal König-Archiv, bei dem die Urkunde dem Kapitel in Anwesenheit von Kardinal Schönborn präsentiert wurde. In der Vorbereitung auf diese Präsentation fand die Diözesanarchivarin in der Urkundenreihe des Archivs auch die "Schwesterurkunde", fast selben Inhalts, die in deutscher Sprache abgefasst ist.

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