Montag 29. Dezember 2025
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Kirchen sind weltweit wichtige Menschenrechtsakteure

(25.11.2010) Ein Studientag will Friedenspolitik und Menschenrechte zum Thema der Ökumene machen.

Der universale Anspruch der Menschenrechte darf nicht in Frage gestellt werden und die Kirchen sowie jeder einzelne Christ sind aufgefordert, ihren Beitrag zur Bewahrung und Durchsetzung der Menschenrechte zu leisten: Das war der Tenor eines Studientages am Mittwoch 24. November 2010, in der Landesverteidigungsakademie in Wien, zu dem das Institut für Religion und Frieden (IRF) und die Stiftung "Pro Oriente" eingeladen hatten.

 

Soziales Grundanliegen der katholischen Kirche

Soziale Menschenrechte - die "immer ein Grundanliegen der katholischen Kirche waren" - sollten stärker ins Gespräch gebracht werden. Die katholische Kirche solle in einer pluralen und globalen Welt eine führende Rolle im interreligiösen Dialog zu Demokratie und Menschenrechten übernehmen: "Der eigene lange Weg der katholischen Kirche zur Anerkennung von Menschenrechten und Demokratie kann hier auch ein historisches Erbe sein, das auch für andere Religionen den Zugang erleichtert beziehungsweise eine Argumentationsbasis schafft, auf der diese Themen behandelt werden."

 

Gabriel sah die Kirchen ebenso wie zivilgesellschaftliche Organisationen gefordert, angesichts einer "Heuchelei" in Bezug auf Menschenrechte, "Politikern auf die Finger zu klopfen" und auch Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern anzusprechen.

 

"Vertiefend, korrigierend und stimulierend"

Gerhard Luf vom Wiener Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht betonte, dass den säkularen Menschenrechten kein eigenes, religiöses Menschenrechtskonzept entgegenzusetzen sei. Vielmehr sollten die Kirchen sich unterstützend zu den Menschenrechten verhalten", so Luf im "Kathpress"-Gespräch. Im Sinne einer Differenzierung könnten Kirchen "vertiefend, korrigierend und stimulierend" agieren. Menschenrechte könnten letztlich nur dann praktisch wirksam sein, "wenn sie von einem entsprechenden Ethos getragen sind". Wenn man sich kirchlicherseits für Menschenrechte engagiert und sie in der Sozialverkündigung einen wichtigen Platz einnehmen, sei es auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, "wie es mit den Menschenrechten innerhalb einer Kirche aussieht", merkte Luf an.

 

Alexander Vasyutin, orthodoxer Priester und Mitarbeiter des Außenamts des Moskauer Patriarchats, zitierte aus der Erklärung seiner Kirche zum Thema Menschenwürde: Ein "unsittliches Leben" zerstöre die von Gott gegebene Würde; diese könne aber durch Gottes Gnade wieder hergestellt werden.

 

Österreich ist Einwanderungsland

Zum Thema Migrationsströme referierte Werner Binnenstein-Bachstein von der Caritas Wien. Migration habe inzwischen einen illegalen "Touch", dabei gebe es eine Reihe legaler Migrationsarten, etwa das System der Saisoniers oder die Zuwanderung für wirtschaftliche Schlüsselkräfte. Die Quote der wirtschaftlichen Schlüsselkräfte werde in Österreich aufgrund der strengen Ausländergesetze aber gar nicht erreicht, merkte Binnenstein-Bachstein an. Österreich sei ein Einwanderungsland, dessen müsse man sich endlich bewusst werden

 

Humanitäre Interventionen

Bischofsvikar Freistetter gab einen Überblick über aktuelle internationale militärethische Diskussion. Nach dem Zerfall des Kommunismus sei man plötzliche mit innerstaatlichen Konflikten in verschiedenen Ländern wie etwa Ex-Jugoslawien oder auch in Afrika konfrontiert gewesen. "Und im Grunde war man darauf nicht vorbereitet", räumte Freistetter ein. Seit den 1990er-Jahren werde intensiv über "humanitäre Interventionen" - das Eingreifens äußerer Mächte in die inneren Konflikte eines Staates - diskutiert. Man aber könne die Problematik nicht nur in den militärischen und politischen Bereich abschieben, so  Freistetter im "Kathpress"-Gespräch: "Das geht auch die Zivilgesellschaft an und auch Kirchen und Christen müssen sich engagieren." Zwar gebe es unterschiedliche Positionen zu dieser Frage. Es habe sich aber ein Konsens herausgebildet, dass Interventionen "unter ganz bestimmten Bedingungen" zulässig sind.

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