Die Rücknahme der angekündigten finanziellen Kürzungen im Familien- und Pflegebereich und damit eine "substanzielle Änderung der Politik" hat der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) im Rahmen einer Pressekonferenz, am Freitag, 5. November 2010, in Wien gefordert. "Dieses Kürzungs- und Belastungspaket ist Ausdruck dessen, was Familien Regierungen wert sind", kritisierte Präsident Clemens Steindl. Am 13. November wird zum österreichweiten "Familien-Aktionstag" geladen.
Aufgabe des KFÖ sei es, österreichweit verbreiteten Unmut der Regierung wegen des "Belastungs- und Steuererhöhungspaktes so nahe wie möglich" zu bringen, erklärte Steindl. Denn die Kritik an den angekündigten Einsparungen sei bereits eine breite Bewegung: So zähle man auf der vom KFÖ eingerichteten Website www.familienprotest.at mittlerweile fast 1.000 schriftliche Einträge. Zur "Bündelung des Unmuts" wird die Webseite um eine Unterschriftenliste erweitert: Ab 8. November kann man online seine Stimme gegen die Kürzungen abgeben.
Weiters lädt der Familienverband am 13. November zu einem österreichweiten Familien-Aktionstag, der gemeinsam mit den Diözesanverbänden organisiert wird. In diesem Rahmen werde es neben Informationsständen auch Unterschriftenlisten geben, wie Generalsekretärin Christina Luef berichtete.
Steindl wertete es als Signal, dass der Termin des Gipfelgesprächs zum Sparbudget mit Bundeskanzler Werner Faymann am 19. November zwei Tage nach Begutachtungsfrist festgesetzt worden sei. Beim Gespräch erwarte er sich Veränderungsbereitschaft auf Seiten der Regierungsvertreter. Die Aussage Faymanns, wenn Verbesserungen notwendig seien, diese wahrzunehmen, werte er als vorab gegebene Zusage: "Wir haben eine Fülle von Vorschlägen, wie im Familienbereich konkrete Verbesserungen aussehen können", kündigte der KFÖ-Präsident an.
Der Vizevorsitzende des Wiener Familienverbands, Alfred Trendl, hob hervor, dass Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ein notwendiger Ausgleich der gesetzlichen Unterhaltspflicht der Eltern sei. Würde die seit dem Jahr 2002 nicht mehr valorisierte Familienbeihilfe gekürzt, sei dies zumindest "verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Trendl. Als jedenfalls verfassungswidrig erkannte er die Streichung der Familienbeihilfe für 25- und 26-Jährige. Eltern hätten steuerlich in Österreich keine Vorteile, erinnerte Trendl: "Das heißt, das, was auf der einen Seite über Transferleistungen ausgeschüttet wird, wird auf der Steuerseite wieder eingenommen." Andere Länder hätten hier entsprechende Vorteile für Familien.