Ein eindringliches Plädoyer für einen Kurswechsel bei der Fristenregelung hat der St. Pöltner Bischof Klaus Küng in einem Gastkommentar für „Die Presse“ am 29. November abgegeben. „Es gibt Jubiläen, die sollte man nicht feiern“, hält Küng anlässlich des 40. Jahrestags des Nationalratsbeschlusses zur Fristenregelung am 29. November 1973 fest. Die Fristenregelung sei gerade „keine Lösung“. Österreich versage in einer „Fortschrittsfrage par excellence“ – dem bedingungslosen Schutz des menschlichen Lebens – „und schafft es nicht, eines der gravierendsten sozialen Probleme der Gesellschaft anzugehen“, schrieb der in der Bischofskonferenz für Familien-Fragen zuständige ausgebildete Arzt.
Konkret verlangte Küng eine anonyme Statistik zu in Österreich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen; laut Schätzungen werde ein geschätztes Drittel der ungeborenen Kinder abgetrieben. Und vehement forderte der Bischof eine vorgeschriebene zeitliche Pause zwischen Beratung und Abtreibung. „Die Kirche kann den Gesetzgeber nicht zwingen, sich für den Respekt vor der Menschenwürde aller einzusetzen, aber sie darf nicht aufgeben“, so Küng. Christen wollten die „Sprachlosigkeit“ und Tabuisierung des Themas Abtreibung durchbrechen.
Nach den Worten des Familienbischofs geht es bei diesem Thema gar nicht um eine Glaubensfrage oder einen „besonderen moralischen Standard für Katholiken“. Vielmehr gehe es „um das Menschenrecht schlechthin“ und es sei daher „auch keine Frage der politischen Orientierung“.
Dass allein die Stadt Wien „täglich eine Schulklasse“ durch Schwangerschaftsabbrüche verliert, werde weithin ignoriert. Küng betrachtet die Abtreibung als „eines der letzten Tabus unserer Gesellschaft“.
In Österreich sei die Tabuisierung stärker ausgeprägt als anderswo, wies Küng hin: In fast allen Ländern Europas würden die genauen Zahlen der abgetriebenen Kinder erhoben, nicht so in Österreich. „Dafür haben wir Statistiken über die Legegewohnheiten von Freilandhühnern“, ergänzte der Bischof bitter.
Auch eine gesetzlich festgelegte Bedenkzeit vor einer Abtreibung gebe es in vielen Staaten, „doch bei uns nicht“. Würde den Schwangeren Zeit gegeben nachzudenken, würde sich ein beträchtlicher Anteil doch für das Kind entscheiden.
Ein Verein, der seit mehr als 40 Jahren schwangeren Frauen in ihren Nöten hilft, ist die „aktion leben österreich“. „Solange keine Zahlen und Fakten zu Abbrüchen auf dem Tisch liegen, wird die Politik weiterhin die Probleme schwangerer Frauen ignorieren“, stellt „aktion leben“-Generalsekretärin Martina Kronthaler im Hinblick auf „40 Jahre Fristenregelung“ fest.
Unwissenheit führe zu Vereinfachung, Pauschalierung, Ideologisierung und mangelndem Einfühlungsvermögen in der Gesellschaft: „Aus über mehreren tausend Gesprächen im Jahr mit schwangeren Frauen und ihren Partnern wissen wir: Ein Schwangerschaftsabbruch ist häufig eine Maßnahme gegen eine große äußere oder innere Not. Was kann die Gesellschaft, was kann jeder und jede Einzelne tun, um die Not zu lindern? Wie kann die Gesellschaft kinderfreundlicher und sensibler gegenüber schwangeren Frauen werden? Das sind die Fragen, die wir uns dringend stellen müssen“, erklärt Kronthaler.
Seit dem Beschluss der Fristenregelung habe die „aktion leben“ (www.aktionleben.at) auf dem Gebiet der Schwangerenberatung hohe Maßstäbe gesetzt, etwa durch die Einführung der vorgeburtlichen Beziehungsförderung in Österreich, durch die Initiative einer speziellen Ausbildung für Beratung bei pränataler Diagnostik, durch die Kombination von praktischer Hilfe und Beratung, durch professionelle, non-direktive Schwangerenkonfliktberatung und vielem mehr“.
Das Justizministerium ist gegen eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen im Strafgesetzbuch, wie sie derzeit in einer Petition einer Wiener Abtreibungsklinik verlangt wird. Dies würde bedeuten, dass selbst eine Frau im achten Monat straffrei abtreiben könnte, begründete dies ein Sprecher von Ministerin Beatrix Karl.
„Den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, heißt den vorgeburtlichen Menschen jeglichen Schutzes zu berauben und ihn jeglicher Willkür auszuliefern“, sagt die Präsidentin der „aktion leben österreich“, Gertraude Steindl, zum „Sonntag“: „Das ist menschenunwürdig, lebensfeindlich und hilft niemandem. Im Gegenteil: Der vorgeburtliche Mensch würde zum Spielball verschiedener Interessen, zum Instrument von Begierden, zum beliebigen Objekt. Letztlich würde es auch den schwangeren Frauen schaden, die auch unter schwierigsten Bedingungen um das Leben ihres Kindes kämpfen. Sie können dann noch mehr unter Druck gesetzt werden.“
„Um die Verteidigung des Lebens der Ungeborenen, die die Kirche unternimmt, leichthin ins Lächerliche zu ziehen, stellt man ihre Position häufig als etwas Ideologisches, Rü̈ckschrittliches, Konservatives dar. Und doch ist diese Verteidigung des ungeborenen Lebens eng mit der Verteidigung jedes beliebigen Menschenrechtes verbunden“, schreibt Papst Franziskus in „Evangelii gaudium“ – „Die Freude des Evangeliums“, Nr. 213).
kap/red