Unter seinen Aufgaben ist die wichtigste die, das „Band der Einheit“ zwischen der katholischen Kirche in diesem Land und der Weltkirche zu stärken. Die entsprechenden Bestimmungen dazu stammen von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1969.
Demnach soll ein Nuntius nicht nur regelmäßig nach Rom berichten, sondern auch engen Kontakt mit den Ortsbischöfen pflegen und ihnen „mit Rat und Tat zur Seite stehen“. Von besonderer Bedeutung ist ihre Mitwirkung bei Bischofsernennungen: Der Nuntius muss nach Rom die Namen geeigneter Kandidaten schicken und im Land selbst Erkundigungen über Bischofskandidaten einziehen.
Auch der Regierung und dem Staatsoberhaupt gegenüber vertritt der Nuntius den Papst und die Weltkirche, etwa bei Verhandlungen über Staatsverträge (Konkordate) mit dem Vatikan.
Die Nuntien (nicht Nuntiusse) werden vom Papst ernannt und sind meist Erzbischöfe. Sein Amtssitz heißt Nuntiatur. Die erste ständige Nuntiatur der Welt begründete Papst Clemens VII. im Jahr 1529, als er Erzbischof Vincenzo Pimpinella zu seinem Vertreter am Wiener Hof von Ferdinand I. ernannte.
Nuntius in Österreich ist derzeit der Schweizer Peter Zurbriggen (seit 2009). Die Nuntiatur befindet sich in der Theresianumgasse in Wien IV.