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09.03.2022

Corona: Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an Lockerungen an

Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab 5. März. Mindestabstand und 3G-Regel für liturgische Dienste entfallen. Maske während der Feier empfohlen, aber nicht mehr verpflichtend. In Wien bleibt die Maske Pflicht.

Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst. So gilt ab Samstag, 5. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist. Auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt wieder weg. Die bisher geltende Maskenpflicht entfällt im Freien, für Innenräumen wird sie modifiziert: So ist eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden.

 

Achtung:

Die Rahmenordnung sieht vor, dass bei regionalen Verschärfungen der Diözesanbischof auf Diözesanebene ebenfalls entsprechende Verschärfungen anzuordnen hat. Daher ordnet der Erzbischof von Wien für die Feier der öffentlichen Gottesdienste in den Pfarren und Kirchen, die in dem Gemeindegebiet der Stadt Wien liegen, folgende Verschärfung der Rahmenordnung an:
 
Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt in Wiener Kirchen für alle Mitfeiernden von Gottesdiensten in Wiener Kirchen und liturgische Dienste aller Art während des ganzen Gottesdienstes verpflichtend.

 

Aktuelle diözesane Richtlinien zur Corona-Pandemie

 

Gemeindegesang ohne Einschränkungen

Der Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich - gewechselt werden.

 

FFP2-Maske dringend empfohlen

Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen", die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.

Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der bisherigen Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement. Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine FFP2-Maske zu tragen.


Eigenverantwortung und Rücksicht

 

Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die aktuelle epidemiologische Situation, wird eingangs festgehalten. "Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten."

Die neue Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich.

Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni 2021 haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli letzten Jahres eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen mehrfach angepasst worden ist.

Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept