Montag 22. Dezember 2025
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Johannes Paul II. wird am 1. Mai seliggesprochen

(14.01.2011) Papst Benedikt XVI. wird die Feier zur Seligsprechung von Papst Johannes Paul II. im Vatikan leiten. Es war das kürzestes Seligsprechungsverfahren der neueren Kirchengeschichte.

Papst Johannes Paul II. (1978-2005) wird am 1. Mai 2011 in Rom seliggesprochen. Das kündigte der Vatikan am Freitag, 14. Januar 2011, an. Mit der Unterschrift unter das "Wunder-Dekret" beendete Benedikt XVI. das kürzeste Seligsprechungsverfahren der neueren Kirchengeschichte. Es bestätigte die medizinisch unerklärliche Heilung einer französischen Ordensfrau auf Fürsprache des polnischen Papstes.

 

26-jähriges Pontifikat

Johannes Paul II. war am 2. April 2005 nach über 26-jährigem Pontifikat - dem zweitlängsten der Kirchengeschichte - gestorben. Mit dem Dekret bestätigte der Vatikan die medizinisch unerklärliche Heilung der Französin Schwester Marie Simon-Pierre. Die seit 2001 an Parkinson erkrankte Ordensfrau hatte nach dem Tod des Wojtyla-Papstes gemeinsam mit ihren Mitschwestern um dessen Fürsprache für eine Heilung gebetet. In der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2005 verschwanden plötzlich die Schmerzen und die Symptome. Der Wunderprozess war von der zuständigen Mediziner-Kommission zweimal aufgerollt worden.

 

Feier am "Sonntag der Barmherzigkeit"

Papst Benedikt XVI. selbst wird die Seligsprechung seines Vorgängers am 1. Mai im Vatikan vornehmen, bestätigte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi. Die Feier findet am "Sonntag der Barmherzigkeit" statt.

Bei einer Audienz für den Präfekten der Heiligsprechungskongregation, Kardinal Angelo Amato, unterzeichnete Benedikt XVI. am Freitag insgesamt neun Dekrete. In drei Fällen bestätigte er ein Heilungswunder, in fünf weiteren erkannte er den Heroischen Tugendgrad an, darunter ist der Salvatorianer-Gründer Johann Baptist Jordan (1848-1918). Zudem bestätigte der Papst das Martyrium von fünf im Dezember 1941 in Bosnien ermordeten Ordensfrauen.

 

Prozess nach allen kirchenrechtlichen Normen

Der "Barmherzigkeitssonntag" war von Johannes Paul II. selbst eingeführt worden. Am Vorabend dieses Festtags war der Wojtyla-Papst 2005 gestorben; damals war dieses vom Kalender her "bewegliche" Fest auf den 3. April gefallen. Polnische Kirchenvertreter hatten den 1. Mai 2011 daher als Termin favorisiert.

In einer am Freitag veröffentlichten Note betonte die Heiligsprechungskongregation, dass das Verfahren für Johannes Paul II. nach den üblichen strengen kirchlichen Normen erfolgt sei. Zwar habe Benedikt XVI. die vorgesehene fünfjährige Wartefrist zu Prozessbeginn verkürzt, weil Johannes Paul II. "zu Lebzeiten, beim Tod und nach dem Tod" im hohen "Ruf der Heiligkeit" stand. Ansonsten seien die kanonischen Vorschriften "vollständig beachtet" worden.

 

Verfahren in Rom und Krakau

Von Juni 2005 bis Anfang 2007 war das Seligsprechungsverfahren parallel auf Diözesanebene in Rom und in Krakau geführt worden. Im Mai 2007 nahm die vatikanische Heiligsprechungskongregation den Prozess auf. Im Juni 2009 wurde die "Positio" mit dem Untersuchungs-und Zeugenmaterial von der zuständigen Theologenkommission und im November 2009 von der Kardinalskommission akzeptiert. Am 19. Dezember 2009 erkannte Benedikt XVI. seinem Vorgänger den heroischen Tugendgrad zu.

Den "Wunderprozess" hatte die zuständige Mediziner-Kommission zweimal aufgerollt. Die Untersuchungen zum "Wunderprozess" und zur Heilung der französischen Ordensfrau wurde am 21. Oktober 2010 von der Mediziner-Kommission approbiert. Am 11. Jänner 2011 habe dann auch die Kardinalskommission das Wunder bestätigt. Danach lag es am Papst, das entsprechende Dekret zu unterzeichnen.

 

Grabstätte wird in den Petersdom verlegt

Die Grabstätte von Johannes Paul II. wird von den Grotten des Petersdomes in die Basilika selbst verlegt. Dies teilte Vatikansprecher Federico Lombardi nach der Bekanntgabe der Seligsprechung mit. Johannes Paul II. werde seine künftige Ruhestätte unter dem Altar der St.-Sebastian-Kapelle, der zweiten Kapelle rechts im Petersdom, erhalten.

Der Sarg Wojtylas werde jedoch nicht geöffnet, eine Exhumierung werde es nicht geben, hob Lombardi hervor. Der Leichnam des Papstes werde in einem geschlossenen Sarg aus einfachem Marmor aufbewahrt werden und nicht ausgestellt. Der Sarg werde die Aufschrift "Beatus Ioannes Paulus II" tragen. Die sterblichen Überreste von Papst Innozenz XI. (1676-1689), die bisher in der Kapelle aufbewahrt werden, sollen nach vatikanischen Angaben in die Transfigurationskapelle umgebettet werden.

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